Der Würzburger Psychiater Pantelis Adorf hat sich klar für eine Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder ausgesprochen. Er sieht eine hohe Rückfallgefahr und eine psychische Störung bei Michael W. „Eine Entlassung birgt eine Vielzahl von Risiken“, sagte der Gutachter. Als besonders problematisch sieht der Experte, dass eine therapeutische Auseinandersetzung mit der Tat bis heute – zehn Jahre danach – nicht stattgefunden hat.
Schwerwiegende Defizite im Sozialverhalten
Nach Adorfs Einschätzung leidet Michael W. (29) unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Er habe schwerwiegende Defizite im Sozialverhalten, sei selbstunsicher und depressiv. Bei einem Rückfall, für den Adorf eine Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent angibt, wären nach seinen Angaben vor allem ähnlich schwere Delikte wie der Mord an Vanessa zu befürchten, keine Bagatellverbrechen.
Wenn er rückfällig würde, dann wäre es wohl ein Kapitaldelikt
Dies ist einer der wenigen Punkte, in denen sich Pantelis Adorf mit dem Freiburger Psychologen Helmut Kury einig ist: Wenn Michael W. nach einer etwaigen Entlassung wieder eine Straftat begeht, dann wäre es wohl eher wieder ein Kapitaldelikt. Kury hält die Rückfallwahrscheinlichkeit für deutlich geringer. Deutlich unter 50 Prozent, sagt er. Doch Kury macht wesentliche Einschränkungen: Dies gelte nur für etwa die nächsten zwei Jahre. Weiter als zwei Jahre in die Zukunft, so Kury, sei eine Prognose nicht mehr seriös.
Vanessas Mörder hat höchstwahrscheinlich Persönlichkeitsstörung
Und es gelte nur, wenn für W. alles glatt läuft und er nicht mit Problemen wie Arbeitslosigkeit, Sucht oder Vereinsamung konfrontiert werde. Wenn dies der Fall wäre, will auch Kury für nichts garantieren. Der Psychologe hat in seinem Gutachten am Montag eine Freilassung W.s unter strengen Auflagen befürwortet. Dass bei Vanessas Mörder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, sagt auch Kury.
Gutachter für Sicherungsverwahrung
Hintergrund dieser Fragen sind die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung: Sie darf nur verhängt werden, wenn der Gefangene von zwei Gutachtern für hochgradig gefährlich und für psychisch gestört erklärt wird. Im Fall von Vanessas Mörder sprechen sich die Gutachter Pantelis Adorf und Ralph-Michael Schulte, der sein Gutachten noch nicht offiziell vorgestellt hat, für eine Sicherungsverwahrung aus. Kury sagt, man könne unter ganz bestimmten Bedingungen die Freilassung wagen.
Nach einer Entlassung will er in eine betreute Wohngruppe
Wie Michael W.s Lebensumstände nach einer etwaigen Entlassung aussehen könnten, skizzierte gestern dessen Verteidiger Adam Ahmed. Vanessas Mörder stellt sich offenbar vor, nach seinem Gefängnisaufenthalt in einer betreuten Wohngruppe zu leben. Er will eine Arbeit suchen und eine Partnerschaft anstreben. Zweimal die Woche, so sagt W. selbst, will er zur Therapie gehen. Momentan überlegt er, ob er zusätzlich zur Malerlehre, die er im Gefängnis absolviert hat, eine Ausbildung zum Konditor machen möchte. Nach Informationen unserer Zeitung will sich Michael W. im Großraum Nürnberg niederlassen. Dort könnte er weiter mit der Therapeutin arbeiten, der er seit seiner Zeit in der sozialtherapeutischen Anstalt Erlangen vertraut.