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Prozess: Treppenstreit mit Stadt Augsburg kann teuer werden

Prozess

Treppenstreit mit Stadt Augsburg kann teuer werden

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    Leo Dietz.
    Leo Dietz.

    Die Probleme mit der Fluchttreppe im Maxstraßen-Lokal "Deed's" haben ein juristisches Nachspiel: Die Stadt hatte vor einem Jahr verfügt, dass die zulässige Gästezahl von 150 auf 50 reduziert werden muss, weil der Fluchtweg zu schmal war. Inzwischen hat Wirt und CSU-Stadtrat Leo Dietz eine neue

    Dietz will vor dem Landgericht Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt geltend machen. Er sieht sich zu unrecht verfolgt. Neben den Kosten für den Einbau der Treppe hatte er vier Monate Einnahmeausfall, weil Dietz das Lokal schloss. Welche Ansprüche Dietz genau geltend machen will, sagt er noch nicht.

    Bescheid war rechtens

    Gestern klagte Dietz erst einmal vor dem Verwaltungsgericht gegen den damaligen Bescheid der Stadt. Das Urteil: Der Bescheid war rechtens. Die Feuerwehr hatte im vergangenen Sommer auf Anweisung der Ordnungsbehörde hin sämtliche Kneipen in der Maxstraße auf ihre Fluchtwege hin kontrolliert. Dabei fiel - neben drei anderen Kneipen und Clubs - auch Dietz' Lokal auf.

    Problem: Als zweiter Fluchtweg neben dem regulären Abgang diente eine freistehende 60 Zentimeter breite Wendeltreppe. Im Falle eines Brandes sei diese nicht ausreichend, so die Feuerwehr. "Und für die Rettung von Verletzten und für Behinderte ist die Treppe nicht benutzbar", so der zuständige Feuerwehrmann gestern als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht. Es habe Gefahr für Leib und Leben bestanden. Doch unproblematisch war der Bescheid nicht. Dietz hatte das Lokal 2004 übernommen - und zwar mit der seit dem Jahr 2000 bestehenden Erlaubnis der Stadt, 150 Gäste in den Partykeller zu lassen. Wie es damals zu der Erlaubnis kommen konnte, ist für den jetzigen Ordnungsreferenten Walter Böhm (CSU) nicht mehr nachvollziehbar. Rechtlich entsprach der Bescheid schon damals nicht den Vorgaben. Auch das Gericht stellte fest, dass damals wohl einfach nicht aufgepasst worden sei.

    An diesem Punkt hakt Dietz ein, der über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gar nicht so unglücklich ist. Es könne wohl kaum sein, dass die Stadt den Zustand in dem Lokal jahrelang dulde und es sich plötzlich anders überlege, so dessen Anwalt. Die Auflagen seien aus heiterem Himmel gekommen, so Dietz. Zwischen den Zeilen wurde angedeutet, dass Dietz im Vergleich zu anderen Wirten wohl besonders scharfe Auflagen bekommen habe.

    Dem widerspricht die Stadt: "Bei dem Bescheid ging es um reine Gefahrenabwehr", so Ordnungsreferent Walter Böhm (CSU). Die Parteifreunde Dietz und Böhm sind einander in herzlicher Abneigung verbunden, besonders beim Thema Maxstraße. Dietz sei aber wie jeder andere Wirt behandelt worden, betont Böhm.

    Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, dass der Bescheid in Ordnung war. Die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler hatte sich im Vorfeld für befangen erklärt, weil sie Stadträtin ist. So übernahm ihr Kollege Gerd Warkentin den Vorsitz. "Die Sicherheit von Leib und Leben sind wichtiger als die Gewinnerwartung eines Wirts", so Warkentin. Lieber erlasse die Stadt verspätet eine Auflage als gar nicht. Allerdings stellte auch das Gericht fest, dass im Bauordnungsamt in der Vergangenheit wohl eine "gewisse lasche Praxis" geherrscht habe. Stefan Krog

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