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Prozess: Mordfall: Zeuge belastet den Angeklagten schwer

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Mordfall: Zeuge belastet den Angeklagten schwer

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    Dieser Möbelfuß ist ein zentrales Beweisstück im Prozess um den Prostituiertenmord.
    Dieser Möbelfuß ist ein zentrales Beweisstück im Prozess um den Prostituiertenmord.

    Das Holzstück ist etwa 20 Zentimeter lang und nur wenige Zentimeter dick. Drei Holzzapfen stecken noch in dem Teil, das vermutlich einmal ein Fuß eines kleinen Tisches oder Schranks war. Die Ermittler haben dem Asservat die Nummer 2.1 gegeben. Es ist das wohl wichtigste Beweisstück im Mordfall Angelika Baron. Der Täter hat die Prostituierte mit dem Möbelfuß geschlagen. Die Ermittler sind überzeugt davon: Wer damals, im September 1993, der Besitzer dieses Holzteils war, der ist auch der Mörder.

    Seit Anfang Dezember läuft bereits der Mordprozess gegen Stefan E., 50. Ihn hatten die Mordermittler der Augsburger Kriminalpolizei mehr als 20 Jahre nach der Tat anhand eines DNA-Treffers ausfindig gemacht. Nun hat ein Zeuge den Angeklagten schwer belastet. Am Mittwoch sagt ein ehemaliger Freund von Stefan E. aus. Anfang der 1990er Jahren hätten sie sich oft gesehen, berichtet der Zeuge. Und er ist sich sicher: Stefan E. habe zu jener Zeit genau so einen Möbelfuß wie der, mit dem die Prostituierte geschlagen wurde, in seinem Auto liegen gehabt.

    Angelika Baron arbeitete auf dem Straßenstrich. Sie wartete an einer Auffahrt zur Bürgermeister-Ackermann-Straße auf ihre Freier. In der Nacht zum 25. September 1993 wurde sie hier zu letzten Mal gesehen. Am nächsten Tag fand ein Spaziergänger ihre Leiche an einem Bahndamm im Kreis Augsburg, nahe Gessertshausen. Die 36-jährige Frau wurde, das belegen die Verletzungen, mit dem Möbelfuß geschlagen und vom Täter erwürgt. Am Fundort der Leiche ließ er auch das Möbelstück zurück. Die DNA von Stefan E. befand sich an mehreren Stellen der Leiche. Auf dem Möbelteil allerdings fanden die Spurensicherer weder DNA noch Fingerabdrücke des Angeklagten.

    Deshalb ist auch der Zeuge so wichtig, der den Möbelfuß identifiziert haben will. Vor Gericht erzählt der Mann, er habe Stefan E. im Bärenkeller kennengelernt. Sie gehörten dort zeitweise zur selben Clique. Man habe gemeinsam die Zeit totgeschlagen, sei mit dem Auto herumgefahren, habe Joints geraucht. Später, berichtet der Zeuge, sei er dann, wie auch Stefan E., in die Heroinsucht abgerutscht. Er machte Therapien, saß in Haft. Heute aber sei er seit mehreren Jahren weg von der Droge, versichert er.

    Er wird auf den Fall aufmerksam, als unsere Zeitung im November 2017 über die Verhaftung von Stefan E. berichtet. Ein alter Bekannter meldet sich deshalb bei dem Zeugen, gemeinsam reden sie über die Zeiten damals. „Wir konnten uns beide nicht vorstellen, dass der Stefan zu so etwas fähig ist“, erzählt er. Doch dann liest er den Bericht unserer Zeitung, sieht ein Foto des Möbelfußes – und erkennt das Stück wieder. Er meldet sich deshalb bei der Kriminalpolizei und macht eine Aussage. Bei dieser Aussage bleibt er auch am Mittwoch vor Gericht.

    Er habe mit Stefan E. damals einen kleinen Beistelltisch entsorgt, sagt er. Er könne sich daran so gut erinnern, weil es das einzige Mal gewesen sei, dass er bei Stefan E. zu Hause war und auch dessen Eltern gesehen habe. Draußen hätten sie die Beine aus dem Tisch gebrochen. Stefan E. habe ein Tischbein in die Hand genommen und es dann in sein Auto links neben den Fahrersitz gelegt. Die meisten aus der Clique des Angeklagten hatten damals irgendeine Art Schlagstock im Auto liegen. „Friedensstifter“ nannten sie die Schlagwaffen. Das berichten mehrere Zeugen vor Gericht. Es sei darum gegangen, sich bei einem Konflikt in der Drogenszene verteidigen zu können. Ein Zeuge sagt aber auch: „Eigentlich war es Wichtigtuerei.“

    Ein weiterer Freund von damals erinnert sich auch daran, dass Stefan E. zu der Zeit einen Möbelfuß im Auto gehabt habe. Man habe damals öfter ein Loch in die Erde gegraben und mithilfe dieses Lochs Haschisch geraucht und inhaliert. Das Erdloch-Rauchen habe einen besonderen Kick gegeben. Einmal habe man einen Möbelfuß aus E.s Auto geholt und versucht, damit eine Stelle freizumachen, an der ein Loch gegraben werden sollte. Als die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser dem Zeugen das Beweisstück zeigt, ist er sich aber nicht sicher, ob es genau so ein Möbelfuß war, der damals zum Einsatz kam. Es sei möglich, mit Sicherheit sagen könne er es aber nicht, sagt der Zeuge.

    Muss Stefan E. nach diesem Prozesstag damit rechnen, dass er wegen des Mordes verurteilt wird? Anwalt Klaus Rödl, der zusammen mit Michael Zapf den Angeklagten verteidigt, hält das für längst nicht entschieden. Er hat Zweifel an der Aussage des wichtigen Zeugen. Er glaubt nicht, dass der Fuß – wie vom Zeuge beschrieben – mit Gewalt aus dem Tisch gebrochen wurde. Dazu sei der Fuß mit den intakten Zapfen zu gut erhalten. Auch die Beschreibung, wie der Beistelltisch ausgesehen haben soll, klinge für ihn fragwürdig, sagt

    Stefan E. bestreitet die Tat. Er hat zugegeben, dass er zu Prostituierten gegangen ist, um sich Sex zu kaufen. Er ging auch zu den Frauen, die damals an der Bürgermeister-Ackermann-Straße standen oder in Autos warteten. Er habe Angelika Baron aber nicht ermordet, sagt er.

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