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Prozess: Gericht: Ominöser Treppensturz mit bösen Folgen

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Gericht: Ominöser Treppensturz mit bösen Folgen

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    Vor Gericht ließ sich nicht nachweisen, dass ein Hausmeister eine Mieterin eine steile Holztreppe hinab stieß.
    Vor Gericht ließ sich nicht nachweisen, dass ein Hausmeister eine Mieterin eine steile Holztreppe hinab stieß. Foto: Alexander Kaya

    Im Oktober 2012 fällt eine 44-jährige Frau die 13 Stufen einer steilen Holztreppe in einem Mietshaus in Oberhausen hinab. Sie bleibt bewusstlos liegen, hat sich mehrere Wirbel und Rippen gebrochen. Glück im Unglück: Sie schrammt knapp an einer Querschnittslähmung vorbei. War es ein tragischer Unfall? Oder hat jemand auf fiese Art nachgeholfen? Auch ein Prozess kann diese Frage nicht klären. Nach dem Sturz, der sich an einem Samstagabend gegen 23 Uhr ereignete, hatte sich die Frau, nachdem sie aus einer kurzen Bewusstlosigkeit erwacht war, in die Wohnung ihres verstorbenen Lebensgefährten geschleppt. Erst am nächsten Morgen war sie jammernd von einem Nachbarn entdeckt worden, der den Notarzt rief. Ersthelfern gegenüber behauptete die Verletzte, der Hausmeister, der im Dachgeschoss wohne, habe sie die Treppe hinabgestoßen. Und deshalb klagte die Staatsanwaltschaft nun den 58-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung an.

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