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Prozess: Einsamer Mann steckt Wohnung in Brand

Prozess

Einsamer Mann steckt Wohnung in Brand

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    Vor zwei Jahren hatte ein Mann seine Wohnung angezündet, weil er nicht mehr leben wollte.
    Vor zwei Jahren hatte ein Mann seine Wohnung angezündet, weil er nicht mehr leben wollte. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Gegen fünf Uhr morgens, es ist der 1.Juli 2015, wird ein älteres Ehepaar im Herrenbach durch Brandgeruch geweckt. Die Eheleute glauben in dem viergeschossigen Haus Rauch wahrzunehmen, der aus einer Wohnung im Erdgeschoss aufsteigt. Und sie alarmieren die Feuerwehr, weil der Mieter auf ihr Klopfen nicht reagiert hat. Die schnell eintreffende

    Bewusstlos in der Badewanne

    Kein Einsatz der in Erinnerung bleibt, wäre da nicht der Mann in der Wohnung gewesen. Er war bewusstlos in der Badewanne aufgefunden worden. Der 54-Jährige wollte nicht mehr leben, hatte Feuer gelegt. Er konnte gerettet werden und stand in dieser Woche vor dem Landgericht. Angeklagt der schweren Brandstiftung. Weil er 24 Hausbewohner in Lebensgefahr gebracht haben soll, drohte ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis.

    Doch die 1. Strafkammer hat ihn am Dienstag, wie auch vom Staatsanwalt beantragt, nur zu einer Haftstrafe von etwas mehr als zwei Jahren verurteilt. Der Mann wird sie vermutlich nie verbüßen müssen. Denn die nächsten drei bis fünf Jahre wird er voraussichtlich in einer psychiatrischen Klinik leben, um nicht sich oder andere Menschen zu gefährden, wie der Gutachter riet. Denn Selbstmordversuch und Brandstiftung, darin waren sich Ankläger, Gericht und sein Verteidiger Michael Weiss einig, sind die Tat eines kranken, vereinsamten Menschen gewesen.

    Die Wohnung nie verlassen

    Der 54-Jährige hat nach eigenen Angaben die letzten 15 Jahre die Wohnung im Herrenbach, wo er schon als Kind aufwuchs, nicht mehr verlassen. Seine einzigen Kontakte zur Außenwelt haben sich offensichtlich auf das Internet beschränkt. Was er zum Leben brauchte ließ er sich liefern. Auch die 90 Schlaftabletten, die er einnahm, bevor er das Feuer legte und sich dann im Bad bei Kerzenlicht einschloss.

    „Ich hatte schon Panikattacken und Schweißausbrüche, wenn ich zum Arzt musste, der ganz in der Nähe seine Praxis hatte.“ Daher bat er später um Hausbesuche und verzichtete irgendwann gänzlich auf einen Arzt. Um ja niemanden begegnen zu müssen, schilderte der Angeklagte, „habe ich mich zwischen drei und vier Uhr morgens ins Treppenhaus geschlichen, wenn ich zum Briefkasten wollte.“ 2009 bekam er auf Initiative seines älteren Bruders einen amtlichen Betreuer an seine Seite gestellt, was aber an seiner Lebenssituation nichts änderte.

    Die Wohnung wurde gekündigt

    Im Gegenteil. Im Januar 2015 musste seine Mutter, die er bis dahin gepflegt hatte, ins Heim. Die Hausverwaltung kündigte ihre Wohnung erst fristgerecht, dann fristlos, als die Miete nicht mehr eintraf. Der Sohn wurde aufgefordert die Wohnung zum 30. Juni zu räumen. Damit, so empfand der 54-Jährige, würde er seinen letzten Halt verlieren. Er wollte seinem Leben ein Ende setzen. Der Mann schloss alle Fenster, ließ die Rollläden herunter, schnitt ihre Zugbänder ab, blockierte die Wohnungstür mit einer dahinter gestellten Waschmaschine und steckte seine in der Wohnung verstreuten Kleider in Brand. Und er veröffentlichte im Internet über Facebook seinen schon Tage zuvor aufgesetzten Abschiedsbrief: „Es geht nicht mehr, ich kann nicht mehr und bin fertig… – Es ist leichter einsam zu sterben, als vereinsamt zu leben.“

    Am Prozessende erfuhr der Angeklagte, dessen Aussage die Zuhörer im Gerichtssaal erkennbar betroffen gemacht hatte, auch Zuspruch: „Wir sind sehr zuversichtlich“, sagte Vorsitzender Richter Claus Pätzel, „dass Sie Ihr Leben wieder in den Griff bekommen.“

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