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Prostituiertenmord: Staatsanwältin fordert lebenslang für Stefan E., Verteidigung Freispruch

Prostituiertenmord

Staatsanwältin fordert lebenslang für Stefan E., Verteidigung Freispruch

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    Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für Stefan E.
    Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für Stefan E. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Der Augsburger Stefan E., 50, hat vor 25 Jahren die Prostituierte Angelika Baron ermordet. Staatsanwältin Martina Neuhierl sagte in ihrem Plädoyer, der Nachweis der Tat sei "ohne jeden Zweifel gelungen". E. habe die Prostituierte in der Nacht zum 25. September 1993 zuerst erwürgt und sie dann noch mit einem 22 Zentimeter langen Möbelfuß geschlagen. Die Staatsanwältin beantragte deshalb eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

    Dieser Möbelfuß ist ein zentrales Beweisstück im Prozess um den Prostituiertenmord.
    Dieser Möbelfuß ist ein zentrales Beweisstück im Prozess um den Prostituiertenmord.

    Sie benannte einen "Kreis von Indizien", durch den Stefan E. überführt werde. Unter anderem seien an der Leiche auffällig viele DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Außerdem habe ein Zeuge, der in den 1990er Jahren mit E. befreundet war, den Möbelfuß, der am Fundort der Leiche lag, eindeutig wieder erkannt. Der Zeuge sei glaubwürdig, so die Staatsanwältin. Mit ihm schließe sich der Kreis, der den Angeklagten als Mörder überführe.

    Staatsanwaltschaft: Prostituierte Angelika Baron heimtückisch ermordet

    Als Mordmerkmal benennt Martina Neuhierl Heimtücke - er habe die Prostituierte völlig überraschend gewürgt, als sie nicht mit einem Angriff gerechnet habe. Ein mögliches Motiv für die Tat benannte sie aber nicht.

    Die Verteidiger Klaus Rödl und Michael Zapf sehen die Sache ganz anders. Rödl sagte, angesichts der Spuren sei es zwar möglich, dass Stefan E. der Täter sei - es sei aber nicht wahrscheinlich. Die DNA-Spuren vom Stefan E. an der Leiche könnten auch von einem normalen Kontakt zu der Frau als Freier stammen. E. hat gegenüber der Polizei zugegeben, dass er damals regelmäßig die Dienste von Prostituierten auf dem Straßenstrich in Anspruch genommen habe.

    Angelika Baron wurde vor mehr als 25 Jahren ermordet.
    Angelika Baron wurde vor mehr als 25 Jahren ermordet.

    Beide Verteidiger äußerten auch massive Zweifel am Hauptbelastungszeugen, der den Möbelfuß im Jahr 1993 im Besitz des Angeklagten gesehen haben will. Sie sagten, sie könnten es sich nicht vorstellen, dass sich ein Zeuge nach 25 Jahren noch so genau erinnere, dass er das Möbelteil zweifelsfrei identifizieren könne. Michael Zapf sagte, darauf dürfe man nicht ein Urteil stützen, dass einen Menschen auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis bringe. Die Anwälte von Stefan E. beantragten deshalb einen Freispruch.

    Weitere Vorwürfe gegen Stefan E.

    Stefan E. wird neben dem Mord auch vorgeworfen, im Jahr 2017 eine Bekannte vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer hielten sich beide im Umfeld der Süchtigenszene des Oberhauser Bahnhofs in Augsburg auf. Auch diese Tat hält die Staatsanwaltschaft für belegt. Martina Neuhierl beantragte hierfür vier Jahre Haft. Sollte E. wegen des ihm vorgeworfenen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden, spielt das für das Strafmaß allerdings keine Rolle.

    Die Verteidigung hält die angeklagte Vergewaltigung ebenfalls für nicht erwiesen. Die Schwurgerichtskammer des Augsburger Landgerichts will das Urteil am 12. April verkünden.

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