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Offingen: Es bleibt dabei: Keine 30er-Zone auf der Hauptstraße

Offingen

Es bleibt dabei: Keine 30er-Zone auf der Hauptstraße

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    Die Offiinger Hauptstraße wird nicht zur Tempo-30-Zone.
    Die Offiinger Hauptstraße wird nicht zur Tempo-30-Zone. Foto: Peter Wieser

    Anwohner der Hauptstraße in Offingen hatten bereits im Juli im Rahmen einer öffentlichen Sitzung, unter anderem mit einer Unterschriftenliste, dort verkehrsberuhigende Maßnahmen gefordert. Vorgeschlagen wurde eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf maximal 30 Stundenkilometer, das Befahren der

    Inzwischen sei die Sachlage zusammen mit den Fachbehörden, der zuständigen Stelle am Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt, geprüft worden, wie Bürgermeister Thomas Wörz (SPD) erklärte. Festgestellt worden sei, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Im Sinne der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung müsse ein bestehendes Hauptverkehrsnetz erhalten bleiben, fügte Zweiter Bürgermeister Robert Hieber (FWO) hinzu. Es sei eben nun einmal die „Hauptstraße“. Maßnahmen in der von den Anwohnern geforderten Art sollen nicht ergriffen werden, jedoch möchte der Markt auf den Vorschlag Hiebers hin, dass mit entsprechender Weg- und Vorwegweisung auf eine bessere Wegführung hingewiesen wird.

    Abgelehnt wurde auch der Antrag der SPD-Fraktion auf eine Plakatierungsverordnung. Bereits 2013 hatte sich der Marktgemeinderat gegen eine solche ausgesprochen. „Das Plakatchaos schadet dem Ortsbild“, betonte Fraktionsvorsitzende Monika Schweizer. Es gehe dabei nicht nur um Wahlen, sondern auch um Messen, Zirkusvorstellungen und Flohmärkte. In Gundelfingen, wo es dafür Plakatwände gebe, funktioniere dies hervorragend. Auch am Montag waren die Meinungen geteilt: Zwar sahen einige der Marktgemeinderäte die zunehmende Plakatierung als störend, doch wo würden entsprechende Tafeln aufgestellt und könnte diese tatsächlich eingedämmt werden? Erneut sprach sich der Offinger Marktgemeinderat mehrheitlich gegen eine solche Verordnung aus.

    Der Kämmerer ist zufrieden

    Zufrieden zeigte sich Kämmerer Christoph Zeh mit der Vorstellung des Finanzzwischenberichtes für das zweite Halbjahr 2017. Immerhin sei bei einem Kämmerer das Glas eher halb leer anstatt halb voll, wie Bürgermeister Thomas Wörz scherzend bemerkte. Die Gewerbesteuer habe sich sehr positiv entwickelt und stehe bei gut drei Millionen Euro im Gegensatz zum Plan in Höhe von 2,4 Millionen Euro, so Kämmerer Zeh. Gleichzeitig erinnerte er allerdings auch an die Umlagen an den Kreis. Erfreulich sei, dass vorgesehene Rücklagenentnahmen in Höhe von 525000 Euro nicht notwendig seien. Auch Ausgaben seien nicht in dem geplanten Maß abgeflossen. Lediglich die Zuschüsse für die Ortsumfahrung ließen noch auf sich warten. Der Markt habe große Investitionen getätigt, so Bürgermeister Wörz. Immerhin bezahle man bei einem Zinssatz von 0,05 Prozent für eine Million Euro gerade einmal 500 Euro Zinsen, der Strafzins würde dafür 4000 Euro betragen.

    Die erste Änderung des Bebauungsplans Hinter den Gärten I“ wurde ebenfalls beschlossen. Festgesetzt ist darin ein allgemeines Wohn- wie auch ein Mischgebiet. In der vorgestellten Planung sollen neue Regelungen bisherige ersetzen, unter anderem, um den Bestand der dort befindlichen Gewerbebetriebe und Bauten zu sichern. Gleichzeitig wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Weiteres Thema war der Bebauungsplan Gewerbegebiet Griesle, mit dem die Erweiterung des bestehenden Betriebs der BWF im Bereich östlich der Mindel planungsrechtlich ermöglicht werden soll. Seitens der Behörden besteht im Großen und Ganzen mit den Planunterlagen Einverständnis, auch seitens des Wasserwirtschaftsamts in Bezug auf den Umgang mit dem Hochwasserschutz und der Lage im Überschwemmungsgebiet. Bedenken zeigte Manfred Schuster (SPD) darin, ob alles tatsächlich auch entsprechend der vorausgegangenen Berechnungen so zutreffe.

    Bei der Bürgerversammlung war die Anfrage gekommen, warum beim Weihnachtsmarkt an Ständen, wo Essen und Trinken angeboten wird, für Vereine eine Standgebühr von 40 Euro anfalle. Mehrheitlich wurde beschlossen, ab 2018 darauf zu verzichten.

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