Region Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer von einem Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehört ein kühles Getränk, vorzugsweise im Maßkrug serviert, und eine Brotzeit. Und für viele gehört aufs Brettl eine gute Portion Obazda. Doch damit könnte bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialität als geografische Angabe ins Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen wurde, steht sie unter besonderem Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegebene Rezeptur hält – und sich kostenpflichtig kontrollieren lassen.
Obazda-Regel