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Pool-Streit: Nicht in jedem Augsburger Garten darf ein Schwimmbecken stehen

Pool-Streit

Nicht in jedem Augsburger Garten darf ein Schwimmbecken stehen

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    Ein auf- und abbaubarer Pool – ähnlich zu dem auf diesem Foto – darf in Augsburg nicht überall einfach so aufgestellt werden. Das musste ein Leser mitten im Corona-Sommer nun erfahren.
    Ein auf- und abbaubarer Pool – ähnlich zu dem auf diesem Foto – darf in Augsburg nicht überall einfach so aufgestellt werden. Das musste ein Leser mitten im Corona-Sommer nun erfahren. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Am Wertachdamm, westlich des Flusses, liegen viele Parzellen verschiedenster Größen. Hier genießen die Menschen ihr eigenes Fleckchen Grün. Auch die Tochter von Walter Späth besitzt dort eine Parzelle, gelegen im Stadtbezirk Göggingen. Ein Rückzugsort gerade auch im Sommer, wenn die Hitze in Haus und Wohnung drückt. Baurechtlich betrachtet ist das Areal ein sogenannter Außenbereich – ein Umstand, der in dieser Geschichte eine entscheidende Rolle spielt. Heute, sagt Späth, hätte er die ganze Angelegenheit wohl besser überhaupt nicht ins Rollen gebracht, sondern einfach gemacht.

    Einfach so einen Pool aufbauen geht in Augsburg nur bedingt

    Die Angelegenheit, das ist folgende: Die Tochter wollte in ihrem Gartengrundstück ein Becken aufbauen – nicht einbauen. Naheliegend, Sommer ist ja trotz Corona. Reisen aber eher nicht. Warum also nicht die Parzelle nutzen? Schnell war im Prospekt das entsprechende Becken gefunden: 5,50 Meter mal 2,80 Meter groß. Um alles ganz korrekt zu machen und keinen Streit mit der Nachbarschaft zu riskieren, beschlossen Vater und Tochter, sich bei der Stadt einen entsprechenden Bescheid einzuholen.

    Was eine schnelle Nachfrage sein sollte, entwickelte sich zum Gang durch die Behörde. „Wir wollen ja nichts einbetonieren“, sagt Späth, „und jetzt wird das zu so einer komplizierten Angelegenheit gemacht.“ Nach einigem Schriftverkehr, der unserer Redaktion vorliegt, kam letztlich der abschlägige Bescheid für die Familie. Ein Becken einfach so aufstellen – das geht nicht. Zumindest nicht in im Baurecht als Außenbereich festgelegten Zonen.

    Das Baureferat erklärt dazu auf Anfrage, dass die Verfahrensfreiheit für Schwimmbecken nicht im Außenbereich gelte. Daraus resultiere die Notwendigkeit für ein Baugenehmigungsverfahren in einem solchen Fall. Es gebe hierbei auch keine Ausnahmen, die Gesetzeslage sei eindeutig. Anfragen, ob der Aufbau eines Schwimmbeckens genehmigungspflichtig ist, erhalte die Stadt kaum. Seit Mai waren es weniger als zehn. Poolbauer im Garten eines Wohngebiets können dagegen aufatmen: Laut Baureferat handelt es sich bei Wohngebieten um einen sogenannten Innenbereich – hier dürfen Schwimmbecken bis zu 100 Kubikmeter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden.

    Ein Pool im Außenbereich braucht eine Baugenehmigung in Augsburg

    Späth sagt, er könne diese Entscheidung weiterhin nicht nachvollziehen. „Überall in dem Areal stehen Parzellen und andere Bauten in den Gärten – und bei uns ist jetzt ein kompliziertes und teures Baugenehmigungsverfahren nötig?“ Es sei absurd, für ein Planschbecken einen formellen Antrag, möglicherweise noch mit Hilfe eines Architekten oder Gutachters, einreichen zu müssen. Schließlich sollte das Becken spätestens im Herbst wieder eingemottet werden.

    Zu dem Umstand, dass Nachbarn Am Wertachdamm möglicherweise Pools und Ähnliches aufgestellt haben, erklärt das Bauamt: „Diese Fälle müsste man sich konkret anschauen. Möglicherweise sind hier Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden oder es handelt sich um Altbestände.“ Dafür müssten die entsprechenden Altakten gesichtet werden. Späth sagt, er habe mit seiner Anfrage keine schlafenden Hunde wecken wollen. „Solche Vorgaben sind auch nur bei unserer Bürokratie denkbar.“ Ihn ärgere es sehr; wie er nun fortfahre, müsse er überlegen.

    Nachdem unsere Redaktion Kontakt mit der Stadt aufnahm, kam eine Wendung in die Angelegenheit: Am Telefon erzählt Späth, man habe nun die Erlaubnis der Behörde, den Pool bis Oktober aufstellen zu dürfen. Das sei amtsintern so festgelegt worden, habe man ihm gesagt. „Was aber nächstes Jahr ist, wissen wir nicht. Beginnt das Ganze dann wieder von vorne?“

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