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Augsburg: Nachts gilt ein Fahrverbot in der Augsburger Maximilianstraße

Augsburg

Nachts gilt ein Fahrverbot in der Augsburger Maximilianstraße

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    In der Maximilianstraße gilt jetzt an Wochenenden ein nächtliches Fahrverbot für den motorisierten Verkehr.
    In der Maximilianstraße gilt jetzt an Wochenenden ein nächtliches Fahrverbot für den motorisierten Verkehr.

    Achtung Autofahrer: An Wochenenden gilt jetzt ab 20.30 Uhr ein temporäres nächtliches Fahrverbot in der Augsburger Maximilianstraße. Die neue Regelung ist Teil des Maßnahmenkatalogs „Sommer teilen, nicht Corona“, den der Stadtrat beschlossen hat und der an Wochenenden bis 27. September gilt. Hintergrund ist, dass sich zuletzt hunderte Nachtschwärmer am Herkulesbrunnen unter Missachtung der Corona-Regeln und ohne jeden Abstand versammelten.

    Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld

    Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden aufgestellt. In der Maximilianstraße gilt danach an Wochenenden ein temporäres Fahrverbot zwischen 20.30 Uhr abends und 6 Uhr in der Früh. Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld. Nur noch Anwohner dürfen mit dem Auto hineinfahren. Ausschlaggebend ist die Adresse auf dem Personalausweis. Damit soll der Lärm und das Schaulaufen mit tiefergelegten Karossen reduziert werden. Die Polizei soll an den Hauptzufahrten Kitzenmarkt und Milchberg kontrollieren, der Ordnungsdienst und ein privater Sicherheitsdienst an den kleineren Einmündungen.

    Um Menschenansammlungen zu entzerren, wird außerdem die Ludwigstraße an Wochenenden bis zum 20. September nördlich der Parkgarage für den Verkehr gesperrt. Damit können dort ansässige Gastronomen in ihrem Umfeld und mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitskonzepten bis 1 Uhr nachts bewirten. Ein To-Go-Verkauf wird von der Stadt dort bereits ab 21 Uhr untersagt.

    Diese Regeln gelten für die Gastronomie

    Das Maßnahmenpaket enthält auch weitere neue Regelungen für die Gastronomie. Der Verkauf von Mitnahmegetränken soll künftig nur bis Mitternacht erlaubt sein (bisher bis 5 Uhr). Betroffen sind alkoholische und nichtalkoholische Getränke, aber keine Speisen. Die Regelung gilt für alle Arten von Getränken im Bereich in der Innenstadt einschließlich Fugger- und Ludwigstraße sowie in der JakobervorstadI. Im Gegenzug für das frühere Ende des Mitnahme-Verkaufs dürfen Lokale mit fester Außengastronomie bis 1 Uhr öffnen (normal ist in der Maximilianstraße bis 24 Uhr erlaubt, in anderen Bereichen bis 22 Uhr). Das soll als Regulativ dienen. Für das Geschehen im bestuhlten Bereich gebe es mit dem Wirt einen Verantwortlichen, heißt es. Dafür müssen Wirte ab 24 Uhr auf eine möglichst weitgehende Lärmreduzierung achten. Bereits ab 22 Uhr ist ihnen das Abspielen von Musik, die im Freien zu hören ist, untersagt

    Durch die Corona-bedingte Schließung von Clubs spielt sich auch in Augsburg ein großer Teil des Nachtlebens in diesem Sommer auf Straßen und Plätzen ab.

    Vor diesem Hintergrund ist es in der Maxstraße und den angrenzenden Innenstadt-Straßen ab sofort auch vor allem abends verboten, Glasflaschen und Getränkekisten mitzunehmen oder die Innenstadt erkennbar alkoholisiert zu betreten.

    Nach den aktuell geltenden Corona-Regeln dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal zehn haushaltsfremde Personen versammeln, und auch dies nur unter Einhaltung des Mindestabstands. Darauf wiesen Polizei und städtischer Ordnungsdienst hin. Grundsätzlich, appelliert ein Polizeisprecher, gehe die Lockerung der Einschränkungen mit mehr Verantwortung für den Einzelnen einher.

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