Ein neues Kapitel im jahrelangen Streit darüber, wie viel Nachtleben auf der Maximilianstraße nachts erlaubt sein soll, ist aufgeschlagen: Das Verwaltungsgericht weist die Stadt nun in einem Urteil an, auf der Prachtmeile für mehr Ruhe zu sorgen. Wie berichtet, hatten Anwohner geklagt, weil die Stadt ihre Pflicht, Bürger vor Lärm durch das Nachtleben zu schützen, vernachlässige. Das Gericht hält auch eine Sperrstunde für Lokale für eine Möglichkeit. Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) lehnt dies ab. „Mit einer Sperrzeit sind die Probleme nicht zu lösen“, sagt er und kündigt Berufung an.
Nachtleben in Augsburg