Die Augsburger Müllaffäre ist zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Im April waren zwei Mitarbeiter der Müllverbrennungsanlage vor dem Landgericht zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Männer hatte beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt. Allerdings vergeblich. Die Revision wurde von den Obersten Richtern verworfen, damit wird das Urteil rechtskräftig.
Müllaffäre