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Müllaffäre: Einspruch gegen AVA-Urteil scheitert

Müllaffäre

Einspruch gegen AVA-Urteil scheitert

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    Wo Rauch ist, ist auch Feuer, sagt ein Sprichwort – in der Augsburger Abfallverwertungsanlage rauchte es auch im übertragenen Sinne in der Vergangenheit immer wieder.
    Wo Rauch ist, ist auch Feuer, sagt ein Sprichwort – in der Augsburger Abfallverwertungsanlage rauchte es auch im übertragenen Sinne in der Vergangenheit immer wieder. Foto: Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Augsburger Müllaffäre ist zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Im April waren zwei Mitarbeiter der Müllverbrennungsanlage vor dem Landgericht zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Männer hatte beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt. Allerdings vergeblich. Die Revision wurde von den Obersten Richtern verworfen, damit wird das Urteil rechtskräftig.

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