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Augsburg/Bayreuth: Mordurteil gegen Königsbrunner Familienvater gekippt

Augsburg/Bayreuth

Mordurteil gegen Königsbrunner Familienvater gekippt

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    Der Tatort in Bayreuth: Zwei Königsbrunner sollen hier einen 88-Jährigen überfallen haben. Das Mordurteil gegen einen der Männer wurde nun aber aufgehoben.
    Der Tatort in Bayreuth: Zwei Königsbrunner sollen hier einen 88-Jährigen überfallen haben. Das Mordurteil gegen einen der Männer wurde nun aber aufgehoben. Foto: NEWS5 / Fricke

    Das Opfer, der 88-jährige Friedrich K., stirbt an inneren Blutungen. Er liegt noch zwei Tage in einem Krankenhaus, doch die Mediziner können sein Leben nicht retten. Weshalb der Mann in seinem Haus in Bayreuth so schwer verletzt wurde, dass er starb, wissen wohl nur zwei Männer: Firat T., 37, und Anton S., zwei Familienväter aus Königsbrunn. Sie waren öfter als Trickdiebe unterwegs, gaben sich dabei zum Beispiel als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Womöglich wollten sie auch den Rentner in

    Vom Landgericht Bayreuth sind die Komplizen im vorigen Jahr zu ganz unterschiedlichen Strafen verurteilt worden. Gegen Firat T. hatten die Richter eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Anton S. war besser weggekommen: Er ist wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung zu rund fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nun muss der Fall aber neu aufgerollt worden. Denn der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen Firat T. aufgehoben. Sein Rechtsanwalt Florian Engert hatte schon in dem Prozess kritisiert, dass die Indizien aus seiner Sicht nicht ausreichen, um Firat T. wegen Mordes zu verurteilen. Der

    Ein anonymer Anrufer meldete beim Notruf die Tat

    Die Tat in einem gut situierten Wohnviertel hatte in Bayreuth für Entsetzen gesorgt. Polizisten hatten den Rentner mehrere Stunden danach entdeckt. Ein anonymer Anrufer hatte von einer Telefonzelle aus den Notruf gewählt und auf den Verletzten in dem Haus hingewiesen Friedrich K. lag bewusstlos am Fuß einer Treppe. Hat Firat T. den Rentner geschlagen und ist er deshalb die Stufen hinuntergestürzt? Die Richter sahen das nach dem Prozess als erwiesen an. Doch der Bundesgerichtshof sagt, die Untersuchung der Leiche durch die Rechtsmedizin habe diese Theorie nicht ausreichend belegt. Es sei auch nicht nachgewiesen worden, dass Firat T. für den tödlichen Treppensturz verantwortlich sei. Deshalb muss sich nun eine andere Strafkammer am Landgericht Bayreuth noch einmal mit dem Fall befassen.

    Die einstigen Komplizen hatten sich in dem Prozess gegenseitig schwer belastet. Anton S. behauptete, er habe in der Wohnung des Rentners nach Beute gesucht und sei dann wieder nach draußen gegangen, um dort auf Firat T. zu warten. T. habe sich bei dem Rentner als neuer Nachbar vorgestellt, er habe dafür Kuchen und Wein mitgebracht. Anton S. sagte, er sei nochmal zurück, als Firat T. nicht kam. Der Rentner sei auf dem Boden gelegen, bewusstlos. T. habe von einem Unfall gesprochen. Danach seien sie weggefahren. Firat T. stellte es andersherum dar. Anton S. sei allein im Haus gewesen. Als er nachgekommen sei, sei der Rentner am Boden gelegen. S. habe von einem Unfall gesprochen, der Rentner sei die Treppe hinunter gestürzt.

    Hatte der Mann aus dem Kreis Augsburg Geldsorgen wegen missglückter Drogengeschäfte?

    Die Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, beide Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes zu verurteilen. Das Gericht sah es anders – und schrieb den Mord nur Firat T. zu. Er habe, so urteilten die Richter im Juli vorigen Jahres, die Tat begangen, weil er Geldsorgen gehabt habe. T. hatte in dem Prozess zugegeben, dass er zu dieser Zeit wegen eines schief gelaufenen Kokaingeschäfts Ärger mit Drogenhändlern in Südamerika hatte. Er hatte nach der Tat in Bayreuth 2500 Euro über den Geldtransferdienst Western Union an die Kokain-Händler in

    Während die Sache für Firat T. nun wieder offen ist, bleibt es für Anton S. auf jeden Fall bei der fünfjährigen Strafe – egal, welche Beweise sich im neuen Prozess ergeben. Seine Verurteilung ist rechtskräftig geworden. Beide Männer, die Kinder haben und vor ihrer Verurteilung in Königsbrunn im Kreis Augsburg lebten, sind bereits mehrfach vorbestraft. Anton S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Betrugs. Firat T. unter anderem wegen Raubes und Drogenhandels.

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