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Augsburg: Millionen-Betrug? Augsburger Ermittler überprüfen Corona-Hilfsanträge

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Millionen-Betrug? Augsburger Ermittler überprüfen Corona-Hilfsanträge

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    Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen hat die Augsburger Staatsanwaltschaft bisher 150 Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet.
    Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen hat die Augsburger Staatsanwaltschaft bisher 150 Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Die Corona-Krise wird viele Firmen in die Pleite und noch mehr Menschen in den finanziellen Ruin führen. Umfangreiche Hilfsmaßnahmen sollen die Folgen abschwächen. Doch die staatlichen Förderprogramme werden offenbar vielfach auch von Menschen in Anspruch genommen, die das Geld nicht benötigen oder zu Unrecht beziehen. So waren manche Unternehmen im Augsburger Raum, die nun staatliche Hilfen beantragt haben, womöglich schon vor Ausbruch der Pandemie pleite. Es ist ein Verdacht, dem Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nachgehen. Die Ermittler gehen von einem möglichen Millionenschaden aus.

    Nach Auskunft der Augsburger Staatsanwaltschaft werden wegen mutmaßlicher Betrugsdelikte um staatliche Corona-Hilfsgelder derzeit 150 Verfahren geführt, es geht um einen möglichen Gesamtschaden von 1,1 Millionen Euro. Es gehe sowohl um Versuche als auch bereits um vollendete Betrugsversuche, sagt ein Sprecher der Behörde. Namen von Firmen nennen die Ermittlungsbehörden nicht, es sitzt auch kein Beschuldigter in Untersuchungshaft. Wie das Verhältnis von Verfahren und Schadenssumme nahelegt, geht es zumeist wohl nicht um Riesen-Summen, die einzelne Unternehmer oder Privatpersonen mit betrügerischer Absicht von staatlichen Stellen beantragt haben sollen – sondern um eher kleine Beträge, die sich aber summieren.

    Corona-Krise in Augsburg: Haben sich Firmen Subventionen erschlichen?

    Laut Polizei lagen die typischen Fördersummen in den bisher bearbeiteten Fällen bei 5000 oder 9000 Euro, durch Kombination von Landes- und Bundesförderprogrammen im Höchstfall bei bis zu 18.000 Euro. Die Verdachtsfälle seien durch Kreditinstitute gemeldet worden. Manchmal seien Gewerbe, die nun Fördergelder beantragten, erst kurz vor der Krise eröffnet worden – womit eine entsprechende Frist nicht berücksichtigt worden sei. Manchmal wollten offenbar auch Organisationen Gewerbe-Subventionen erhalten, für die die beantragten Hilfsgelder nicht gedacht sind, etwa gemeinnützige Vereine. Sehr häufig sei das Gewerbe auch nur im Nebenerwerb geführt worden, ein Haupteinkommen war demnach anderweitig vorhanden. Die Polizei nennt hier zum Beispiel Werkstätten, die nebenbei geführt werden, während der Antragssteller im Hauptberuf einem anderen Job nachging und Angestellter war.

    In vielen Fällen sind nach Auskunft der Polizei umfangreiche Ermittlungen erforderlich, um zu erkennen, ob die objektiven Förderbedingungen erfüllt sind. „Es gibt Fälle, bei denen war die wirtschaftliche Lage schon vor bzw. ohne die Corona-Pandemie schlecht, das heißt, die Zahlungsunfähigkeit lag schon vor der Corona-Pandemie vor“, sagt eine Sprecherin. Damit sei die Notlage nicht durch die Corona-Pandemie bedingt.

    Corona in Augsburg: Hunderte Menschen wehren sich gegen Bußgelder

    In anderen Bundesländern kam es aufgrund von mutmaßlichen Betrugsfällen bei Corona-Soforthilfen zu größeren Razzien. So durchsuchten in Berlin rund 250 Polizisten im Juni beispielsweise eine salafistische Moschee und beschlagnahmten mehrere tausend Euro. Verdächtigt werden Männer, die der islamistischen Szene zugehörig sein sollen, hieß es. Eine ähnliche Razzia hatte es dort bereits im Mai gegeben. Die Verdächtigen sollen sich Gelder durch falsche Angaben erschlichen haben. Es werde nun untersucht, ob „die Zahlungen auch dazu dienen sollten, Vorhaben dieser Szene umzusetzen“, hieß es damals von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

    In Augsburg beschäftigt die Corona-Krise die Justiz nicht nur aufgrund möglicher Betrugsdelikte bei staatlichen Hilfsgeldern immens. Hintergrund: In Augsburg haben sich rund 400 Menschen gegen Corona-Bußgelder gewehrt, die sie erhalten haben, weil sie etwa Abstandsregeln und Ausgangsbeschränkungen nicht eingehalten haben sollen.

    Wenn sich Bürger gegen die Bußgelder wehren, landet der Fall zunächst zwar wieder bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, also der Stadt. Ist diese nach dem Einspruch aber weiterhin davon überzeugt, dass der Bescheid korrekt war, leitet sie den Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter. Die aus Sicht des Gerichtes eindeutigen Fälle werden zumeist auf schriftlichem Wege erledigt, in anderen Fällen kommt es zu Verhandlungen. Nach Auskunft des Amtsgerichtes sind derzeit 190 Verfahren offen. Das ist aber nur ein vorläufiger Stand, da viele Fälle erst noch eingehen.

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