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Mieterschutzverordnung: Was bedeutet die neue Mietpreisbremse für Augsburger Mieter?

Mieterschutzverordnung

Was bedeutet die neue Mietpreisbremse für Augsburger Mieter?

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    Neubauten im Augsburger Reese-Areal: Von der Mieterschutzverordnung sind besonders Neuvermietungen betroffen.
    Neubauten im Augsburger Reese-Areal: Von der Mieterschutzverordnung sind besonders Neuvermietungen betroffen. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Auch wenn sich die Entwicklung der Mietpreise in Deutschland zuletzt etwas normalisiert hat: Die Preise für Wohnraum liegen in vielen bayerischen Städten und Gemeinden weiter auf Rekordniveau. Für 162 bayerische Kommunen gilt deshalb ab heute die neue Mieterschutzverordnung. Sie soll verhindern, dass Mieten zu weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch eine Kündigungssperrfrist sieht die Verordnung vor. Hier erfahren Sie, was sich jetzt für Mieter und Vermieter ändert.

    Was ändert sich für Mieter?

    Zentrales Element der Verordnung ist die Mietpreisbremse: In den betroffenen Städten und Gemeinden dürfen Mieten bei neuen Verträgen künftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage bei der Bewertung ist der örtliche Mietspiegel. Zudem dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

    Neben unmöblierten Wohnungen sind von der Mietpreisbremse auch möblierte Objekte betroffen. Für bereits bestehende Verträge gelten die Regelungen aber nicht.

    Gibt es in Augsburg einen Mietspiegel?

    Ja, Augsburg hat seit 2017 einen Mietspiegel - trotz teils heftiger Kritik während der Erstellung. Laut Mietspiegel liegt die durchschnittliche Nettomiete in Augsburg bei 7,27 Euro pro Quadratmeter. Allerdings darf bezweifelt werden, dass dieser Wert die reale Preisentwicklung in der Stadt noch immer abbildet.

    Den Mietspiegel finden Sie hier.

    Was bedeutet die Verordnung für Wohnungskäufer?

    Wer eine Wohnung für den Eigenbedarf sucht, sollte sich wie bisher auf unvermietete Objekte konzentrieren. Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum gilt ab heute eine verlängerte Kündigungssperrfrist. Demnach sind Bestandsmieter innerhalb der ersten zehn Jahre nach Kauf vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.

    Wo gilt die Regelung?

    Unter den 162 betroffenen Kommunen sind viele größere Städte zu finden: Neben München und Augsburg gilt die Verordnung unter anderem auch für Neusäß, Stadtbergen, Landsberg, Neu-Ulm, Lindau, Kempten, Kaufbeuren und Memmingen. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regelung ist, dass der örtliche Wohnungsmarkt nach bestimmten Kriterien als angespannt bezeichnet werden kann.

    Vor der Neufassung hatte die Mietpreisbremse in Bayern nur 137 Kommunen erfasst. Die aktualisierte Liste des Staatsministeriums der Justiz finden Sie hier.

    Wie lange bleibt die Verordnung in Kraft?

    Die bayerische Mieterschutzverordnung basiert auf der Mietpreisbremse des Bundes - und die läuft nach jetzigem Stand zum 31. Juli 2020 aus. Allerdings hat das SPD-geführte Bundesjustizministerium eine Verlängerung bereits in Aussicht gestellt. Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte sich zuletzt für eine Verlängerung starkgemacht. (mit dpa/lby)

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