Wer kennt es nicht? Man holt sich ein Medikament aus der Apotheke und bekommt dort eine Packung Papiertaschentücher, ein paar Bonbons oder ein Pröbchen einer Hautcreme mit in die Tüte gepackt. Doch damit ist seit letzter Woche Schluss. Der Bundesgerichtshof hat vergangenen Donnerstag entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig sei, wenn Apotheker geringwertige Geschenke, ausgenommen Zeitschriften, beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente verteilen. Doch wie kommt dieses Urteil bei den Kunden an?
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