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Live-Stream: Ärger mit der Polizei: Verwirrung um Konzert von John Garner

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Ärger mit der Polizei: Verwirrung um Konzert von John Garner

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    Die Augsburger Band John Garner wollte im Klub "Zum Weißen Lamm" ein Livekonzert streamen - ohne Publikum.
    Die Augsburger Band John Garner wollte im Klub "Zum Weißen Lamm" ein Livekonzert streamen - ohne Publikum. Foto: Robert Hagstotz (Archivfoto)

    Eigentlich wollte Stefan Krause nur alles richtig machen. Der Augsburger Musiker ist Gründer und Sänger der Band John Garner und wollte mit seinen Bandkollegen an einem Samstag Mitte November ein Konzert live aus dem Klub "Beim Weißen Lamm" in der Ludwigstraße streamen. Da sich das Lokal zentral in Augsburg befindet und durch drei Glasfronten fast komplett von außen einzusehen ist, rief Krause ein paar Stunden vor dem Konzert bei der Polizei an. "Ich wollte ein Missverständnis vermeiden und der Polizei mitteilen, dass hier keine illegale Party stattfindet", sagt Krause. Doch gut eine Stunde nach seinem ersten Telefonat mit der Polizei erhielt er einen Rückruf - und eine Beamtin habe ihm erklärt, dass das Konzert gegen die Zwei-Haushalte-Regel verstoße, die aktuell im privaten Bereich wegen der Corona-Pandemie gilt.

    Musiker von John Garner verlegten Livestream-Konzert kurzfristig in getrennte Aufnahmeräume

    "Die Polizistin sagte am Telefon, dass wir mit einem hohen Bußgeld rechnen müssten, wenn wir das Konzert wie geplant spielen würden", sagt Krause. Er habe zwar darauf hingewiesen, dass er und seine beiden Kollegen Berufsmusiker seien und die Regelung für den Privatbereich deshalb nicht für sie gelte, doch die Beamtin habe daran festgehalten, dass die Band bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen müsse. Um Ärger und Kosten in der für Künstler ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden, planten John Garner um, verlegten ihr Konzert in ihre Bandräume und musizierten in getrennten Zimmern. Im Nachgang schalteten die Musiker allerdings einen Anwalt ein - denn für das nächste Online-Konzert wollten sie auf der sicheren Seite sein.

    Das Polizeipräsidium Augsburg bestätigte auf Nachfrage, dass es ein Telefonat zwischen Krause und der PI Augsburg Mitte gab - und auch, dass die Zwei-Haushalte-Regel für einen rein beruflichen Zweck nicht gelte, also auch nicht für die Arbeit von Berufsmusikern. Das habe die Beamtin an diesem Samstagnachmittag aber nicht rechtssicher bei der Stadt Augsburg prüfen können, teilt Polizeisprecher Michael Jakob mit. Es hätte sich nach Einschätzung der Polizistin also um eine Ordnungswidrigkeit handeln können, für deren Verfolgung aber die Stadt Augsburg zuständig sei. Ein tatsächliches Verbot habe die Polizei deshalb nicht ausgesprochen.

    Anwalt betont: Berufsmusiker zu sein ist kein Privatvergnügen

    Für den Anwalt der Band bestätigt das Telefonat mit der Polizei eine Beobachtung, die er gerade in der Corona-Pandemie häufig macht: "Musik gilt oft als Privatvergnügen, nicht als Beruf", sagt Rechtsanwalt Wolf Schoepe. Deshalb hat er sich mit einem Brief an die Augsburger Polizei und den Kulturreferenten der Stadt gewandt. Sein Ziel sei es, ein Bewusstsein für die Lage der Künstler zu schaffen. Er habe durchaus Verständnis dafür, dass die Polizei hier mitunter überfordert sei, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion - schließlich gebe es andauernd neue Corona-Regeln, was die Situation häufig unübersichtlich mache.

    Beim nächsten Online-Konzert am Samstag, 5. Dezember, soll nun alles besser laufen, da sind sich die Beteiligten einig. Polizeisprecher Michael Jakob teilt mit, dass man mit Krause, Schoepe und der Stadt Augsburg Kontakt aufnehmen werde, um dafür zu sorgen, dass die nächste Veranstaltung rechtssicher durchgeführt werden könne. Dazu, wie das vonseiten der Stadt gewährleistet werden soll sowie zur gesamten Angelegenheit wollte sich Kulturreferent Jürgen Enninger nicht äußern.

    Im Sommer waren John Garner zu Gast im Podcast "Augsburg, meine Stadt". Hier können Sie die Folge anhören:

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