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Kommentar: Patente auf "Ballermann-Party" oder "Weltuntergang": Geht das?

Kommentar

Patente auf "Ballermann-Party" oder "Weltuntergang": Geht das?

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    8000 Euro musste das Fegefeuer für die Ballermann-Party zahlen, weil es auf den Namen ein Patent gibt. Zu Recht?
    8000 Euro musste das Fegefeuer für die Ballermann-Party zahlen, weil es auf den Namen ein Patent gibt. Zu Recht? Foto: Horst Ossinger/Archiv

    Im Gesellschaftsspiel Monopoly sind es Parkstraße und Schlossallee, die ihren Inhabern die höchsten Gewinne versprechen. Im wirklichen Leben sind Monopole kartellrechtlich verboten und Verstöße, zum Beispiel Preisabsprachen, ziehen hohe Strafen nach sich.

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