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Kommentar: Gribl bekommt Ruhegehalt: Man kann ihm das Geld gönnen

Kommentar

Gribl bekommt Ruhegehalt: Man kann ihm das Geld gönnen

Jörg Heinzle
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    Sechs Jahre lang war Kurt Gribl Oberbürgermeister der Stadt. Dann ging er aus freien Stücken.
    Sechs Jahre lang war Kurt Gribl Oberbürgermeister der Stadt. Dann ging er aus freien Stücken. Foto: wys

    In Zeiten von knappen Kassen muss die Stadt Augsburg vieles auf den Prüfstand stellen. Auch das Ruhegehalt eines Alt-OB darf da kein Tabu-Thema sein. Es spricht einiges dafür, dass es rechtlich möglich wäre, dem 55-jährigen Kurt Gribl die Zahlung eines Ruhegehalts bis zu dessen 62. Geburtstag zu verweigern. Die Frage ist aber: Sollte die Stadt diese Möglichkeit auch nutzen? Es ließen sich damit wohl bis zu 60.000 Euro im Jahr sparen. Angesichts dessen, was Augsburg an Ausgaben zu schultern hat, ist das ein marginaler Betrag. Gleichzeitig wäre der Flurschaden aber groß.

    Es Gribl anzukreiden, dass er bereits mit 55 Jahren – also relativ jung – sein Amt abgegeben hat, wäre falsch. Es ist ja gerade gut, wenn ein Politiker für sich erkennt, dass er lange genug im Amt war, und lieber Platz machen will für einen Nachfolger. Schließlich wird oft kritisiert, dass Politiker nicht loslassen können.

    Ein Politiker soll nicht am Amt kleben müssen

    Müsste ein OB damit rechnen, nach seinem Ausscheiden erst mal ohne Einkommen dazustehen, würde das eher dafür sorgen, dass er am Amt klebt. Dass Gribl einen Job hatte, der ihn zwölf Jahre nahezu rund um die Uhr gefordert hat, ist unbestritten. Im Vergleich dazu ist der OB-Posten beileibe nicht überbezahlt. Selbst einige Chefs von stadteigenen Unternehmen bekommen mehr Geld. Man kann Gribl das Anrecht auf ein Ruhegehalt daher durchaus gönnen – so wie es die große Mehrheit der Stadträte getan hat.

    Etwas fragwürdig bleibt aber, wie schnell die Sache durch den Stadtrat gepeitscht wurde. Tatsächlich hatten die Räte keine Chance, sich ausführlicher mit der Frage zu befassen. Das hätte man ihnen schon zugestehen müssen. Am Ergebnis der Entscheidung hätte es vermutlich nichts geändert.

    Lesen Sie dazu auch den Artikel: Der junge Alt-OB bekommt schon jetzt ein Ruhegehalt

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