Es gibt einen lateinischen Satz, der als grundlegend gilt für den Rechtsstaat. „In dubio pro reo.“ Was so viel heißt wie: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Das ist ein wichtiges Prinzip. Gleichzeitig kann es aber auch eine Last sein für einen Angeklagten. Denn nach einem Freispruch ist oft die Rede davon, er sei aus Mangel an Beweisen ergangen. Ein Tatnachweis sei eben nicht zu führen gewesen.
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