Es gibt immer wieder Stimmen, die fordern, den Augsburger Flughafen ganz einfach dicht zu machen. Dies wird aber nicht passieren. Es gibt dazu keine Handhabe. Der Flugplatz Augsburg unterliegt als Verkehrslandeplatz einer Betriebspflicht. Das heißt, es besteht ein Anspruch, auf diesem Flugplatz zu starten und zu landen, wenn es sich der Art nach um ein Luftfahrzeug handelt, das auf dem Flugplatz starten und landen darf. Darunter fallen insbesondere Flugzeuge, Hubschrauber, Motorsegler und Segelflugzeuge. Der Verkehrslandeplatz Augsburg ist eine öffentliche Verkehrseinrichtung. Er ist von hoher infrastruktureller Bedeutung sowohl für die Region Augsburg als auch für Schwaben als bedeutenden Luftverkehrsstandort.
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