Es ist an der Zeit, dass zur Frage, ob das Augsburger Klimacamp rechtens (also eine von der Demonstrationsfreiheit geschützte Kundgebung) ist oder nicht, Klarheit einkehrt. Das Camp wird kontrovers gesehen, sowohl was die Forderungen als auch was die Form des Protests betrifft. Das Verwaltungsgericht hat mit seiner Eilentscheidung, die den städtischen Räumungsbescheid für unrechtmäßig erklärte, schon ein Signal gegeben, aber eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren hat mehr Gewicht. Damit wäre (zumindest in erster Instanz) geklärt, ob die Form des Protests so zulässig ist oder nicht.
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