Es ist an der Zeit, dass zur Frage, ob das Augsburger Klimacamp rechtens (also eine von der Demonstrationsfreiheit geschützte Kundgebung) ist oder nicht, Klarheit einkehrt. Das Camp wird kontrovers gesehen, sowohl was die Forderungen als auch was die Form des Protests betrifft. Das Verwaltungsgericht hat mit seiner Eilentscheidung, die den städtischen Räumungsbescheid für unrechtmäßig erklärte, schon ein Signal gegeben, aber eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren hat mehr Gewicht. Damit wäre (zumindest in erster Instanz) geklärt, ob die Form des Protests so zulässig ist oder nicht.
Klimaschützer und AfD kommen nicht zusammen
Der momentane Schwebezustand befeuert die Kontroversen, ist aber keine Erklärung für den verbalen Zusammenstoß zwischen den AfD-Stadträten und den Klimaaktivisten. Der ist nämlich inhaltlicher Natur. Wenn die
Strafanzeige gegen Stadt Augsburg war unsinnig
Aber auch das Agieren der Klimaaktivisten kann man kritisch sehen. Der Stadt (ohne Aussicht auf Erfolg) eine Strafanzeige anzuhängen, nachdem sie absehbarerweise das Hochbeet in der Maxstraße abgeräumt hat, wirkt kleinkariert. Mit derartigen Aktionen punkten die Klimaschützer nicht.
Lesen Sie den zugehörigen Artikel: Polizei wirft AfD-Stadtrat aus Augsburger Klimacamp
Lesen Sie dazu auch:
- Klimacamp: Aktivisten von Fridays for Future zelten vor dem Ulmer Rathaus
- Die Hermanstraße bekommt einen „Pop-up-Radweg" – aber nur für eine Stunde