Die Stadt Augsburg muss einem Bürger Berichte über Lebensmittelkontrollen in zwei Restaurants herausgeben. Das hat am Dienstagmittag das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden. Ein Mann aus dem Landkreis Augsburg hatte im Januar angefragt, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in den Betrieben stattgefunden haben, und diese Berichte angefordert, falls es zu Beanstandungen gekommen war. Der Mann berief sich dabei auf das Verbraucherinformationsgesetz.
Prozess in Augsburg