Bereits Ende Juli hatte das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden, dass der Post SV Augsburg die Fassade seines im Bau befindlichen Sport-Campus nicht mit einer zusätzlichen Lärm absorbierenden Schicht ausrüsten muss. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor, mit der das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen der Stadt Stadtbergen sowie zweier Privatkläger gegen die Genehmigung zum Neubau eines Sportcampus auf dem Sheridan-Gelände abgewiesen hat.
Justiz