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Justiz: Übernachten im Bordell

Justiz

Übernachten im Bordell

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    Das Großbordell Colosseum in Oberhausen.
    Das Großbordell Colosseum in Oberhausen. Foto: Archivfoto: Silvio Wyszengrad

    Wer von einem „Arbeitszimmer“ spricht, wird vermutlich an anderes denken. Aber wie jenen Raum benennen, in dem sich Mann und Frau dem bezahlten Sex hingeben? Da Prostitution seit einigen Jahren ein anerkanntes Gewerbe ist, sind es ganz einfach ebenfalls „Arbeitszimmer“. Jedenfalls für Juristen, wie gestern ein Prozess vor dem Augsburger Verwaltungsgericht deutlich machte. Das Handelsunternehmen BayWa, direkte Nachbarin des „Colosseums“, einem FKK-Saunaklub im Augsburger Stadtteil Oberhausen, hatte das Gericht angerufen. Die Klägerin wollte verhindern, dass die Prostituierten nach getaner Arbeit dort übernachten dürfen.

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