Wenn eine graue, triste Betonwand mit einem künstlerischen Graffiti-Bild legal verschönert wird, wie beispielsweise in der Pferseer Unterführung, ist das eine gute Sache. Wenn allerdings Hausfassaden oder Bushaltestellen mit sogenannten „Tags“, also den anonymen Signaturen illegaler Sprayer, verunziert werden, empören sich nicht nur die Immobilienbesitzer und Mieter. Solche Aktionen sind schlichtweg strafrechtlich relevante Sachbeschädigungen.
Justiz