Der Paragraf 183 des Strafgesetzbuches ist ein einmaliges juristisches Kuriosum: Er beschreibt ein geschlechtsspezifisches Delikt, für das nur ein Mann bestraft werden kann: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung, also das Zeigen seines Gliedes, belästigt, wird, so heißt es im Gesetzestext, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft (tritt eine Frau nackt in der Öffentlichkeit auf und fühlt sich dadurch jemand belästigt, kommt im Übrigen der
Justiz