Ob man sich unüberlegt einen makabren „Spaß“ macht, oder ob ernsthaft eine innere Einstellung dahintersteckt, ist letztlich ziemlich egal: Wer zum Beispiel Fotos im Internet verbreitet, die den Hitlergruß zeigen, macht sich in jedem Fall strafbar. Zwei jungen Männern im Alter von 18 und 21 Jahren las jetzt Jugendrichter Bernhard Kugler die Leviten. Die beiden jungen Männer waren in unterschiedlicher Beteiligung der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eines Verstoßes gegen das Verbot einer Organisation angeklagt.
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