Stefan H. hatte angekündigt, dass er für den Tod seiner Freundin büßen will. Das macht er am Montagvormittag wahr. Er nimmt das Urteil, welches die Richter über ihn fällen, sofort an. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts verurteilt ihn wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren und ordnet zudem die Unterbringung in der Psychiatrie an. Damit wird H., 33, erst wieder freikommen, wenn Ärzte ihn nicht mehr für gefährlich halten.
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