Am 27. Januar hat das Landgericht Augsburg eine Schadenersatzklage in Höhe von 350000 Euro gegen das Auktionshaus Georg Rehm abgewiesen, da man „an einen regionalen Universalversteigerer keine überhöhten Anforderungen stellen“ dürfe. Es ging um einen Perserteppich (Kerman, 17. Jahrhundert), den Rehm für die Einlieferin, eine Erbin aus dem Raum Starnberg, auf 900 Euro geschätzt und im Oktober 2009 für 19700 Euro versteigert hatte. Ein halbes Jahr später wurde er bei Christie’s in London für 7,2 Millionen Euro als damit „teuerster Teppich der Welt“ weiterverkauft. Ob die abgewiesene Klägerin in die Berufung geht, ist noch offen. Doch für Rehm („Ich bin Auktionator mit Leib und Seele“) steht jetzt die erste Versteigerung nach dem Urteilsspruch als Saisonstart 2012 im Vordergrund.
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