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Augsburg: In Augsburg werden bayernweit die meisten Corona-Bußgelder verhängt

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In Augsburg werden bayernweit die meisten Corona-Bußgelder verhängt

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    In Augsburg herrscht eine Ausgangssperre ab 21 Uhr. Wer dagegen verstößt, muss 500 Euro zahlen.
    In Augsburg herrscht eine Ausgangssperre ab 21 Uhr. Wer dagegen verstößt, muss 500 Euro zahlen. Foto: Anette Zoepf (Symbolbild)

    Es kann schon richtig teuer werden. 500 Euro, wenn man die nächtliche Ausgangssperre missachtet und ab 21 Uhr ohne triftigen Grund auf der Straße ist, 5000 Euro für Veranstalter einer illegalen Party. Wer gegen Corona-Regeln verstößt, muss unter Umständen enorm hohe Summen aufbringen. Hunderte Menschen wehren sich dagegen alleine in Augsburg, seit Monaten laufen die Verfahren vor dem Amtsgericht. In der Stadt liegt die Zahl der Anzeigen wegen derartigen Ordnungswidrigkeiten im bayernweiten Vergleich recht hoch, wie ein Blick auf die vier größten Städte des Freistaats zeigt. Ein Bild, das sich bereits vor Monaten abzeichnete, aber nicht mehr ganz so eindeutig ist wie noch im Sommer. Wir geben einen Überblick über die Entwicklung.

    Die Stadt Augsburg hat seit Beginn der Corona-Krise 4087 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Einschränkungen erfasst, 1400 mehr als im Sommer. Sie stammen von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst. Damit sind in der Stadt zwar deutlich weniger derartige Fälle festgestellt worden als in München, wo es bislang etwa 14.000 Anzeigen zu Corona-Verstößen sind, wie die dortigen Behörden auf Anfrage mitteilen – gemessen an der Einwohnerzahl allerdings relativiert sich diese Zahl. München ist mit seinen knapp 1,5 Millionen Einwohnern gut fünf Mal so groß wie Augsburg (rund 300.000), hat aber bislang nur 3,5 Mal so viele Corona-Bußgelder aufgenommen.

    Corona-Krise in Augsburg: So viele Bußgelder werden verhängt

    Deutlich fällt auch der Unterschied im Vergleich zu Nürnberg aus. Nürnberg, um mehr als 200.000 Einwohner größer als Augsburg, hat nach Auskunft der dortigen Verwaltung bislang 4500 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzbestimmungen gesammelt, also nur etwa 500 mehr als in Augsburg. Regensburg, mit knapp 153.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Bayerns, hat bislang 1580 derartiger Anzeigen erfasst, auch hier also pro Einwohner erheblich weniger als in Augsburg.

    Nun zeigen diese Zahlen zwar in eine gewisse Richtung, ergeben aber noch kein eindeutiges oder abschließendes Bild. Das liegt unter anderem daran, dass die Anzeigen von unterschiedlichen Behörden stammen, etwa Polizeidienststellen und Ordnungsdiensten, und bei den jeweils zuständigen Bußgeldstellen auf unterschiedliche Art eingehen können. Manchmal werden sie etwa für einen bestimmten Zeitraum gesammelt und dann übergeben, manchmal kommen sie erst mit größerer Verzögerung rein. Im Sommer, als unsere Redaktion erstmals die Corona-Bußgelder in den vier größten bayerischen Städten verglichen hat, war die Tendenz, dass in Augsburg verhältnismäßig viele Bußgelder ausgesprochen werden, noch erheblich eindeutiger. Ein Gesamtbild wird es erst nach Ende der Corona-Krise geben können.

    Corona-Bußgelder: So viel Geld nehmen die Kommunen ein

    In den Kommunen gibt es bei der Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen und Bescheide teils Unterschiede und Besonderheiten, was eine Vergleichbarkeit erschwert. In Augsburg etwa ist im Juli die Bearbeitung der Corona-Ordnungswidrigkeitenanzeigen vom Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst an das Gesundheitsamt abgegeben worden, das erst seit Kurzem die bearbeiteten Bescheide verschickt. Was dazu führt, dass die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder in der Stadt, etwa 370.000 Euro, sich seit dem Sommer nicht groß verändert haben dürfte, was in wenigen Wochen wiederum ganz anders aussehen kann. Derzeit, sagt Umweltreferent Reiner Erben (Grüne), in dessen Zuständigkeit das Gesundheitsamt fällt, arbeiteten acht Personen an der Bearbeitung der Bescheide. Erben rechnet damit, dass die Summe der noch zu verhängenden Bußgelder bei rund 300.000 Euro liegen könnte. Damit würde sich die Gesamtsumme auf etwa 670.000 Euro erhöhen. In München sind es derzeit 1,75 Millionen Euro, in Nürnberg 496.000 Euro, in Regensburg 169.110 Euro.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Wenn Menschen die Bußgeldbescheide nicht akzeptieren wollen, können sie dagegen Einspruch einlegen. Ein Schritt, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen muss und oft in ein Verfahren vor dem Amtsgericht mündet. Zwar landet der Fall nach einem Einspruch zunächst zwar wieder bei der zuständigen Verwaltungsbehörde. Ist diese aber weiterhin davon überzeugt, dass der Bescheid korrekt war, leitet sie den Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter. Beim Augsburger Amtsgericht sind seit Beginn der Corona-Krise 293 derartiger Verfahren eingegangen. Die meisten davon sind schon abgeschlossen worden. Nach Auskunft eines Sprechers sind noch 37 offen.

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