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Corona-Regeln: In Augsburg darf die Außengastronomie nun länger öffnen

Corona-Regeln

In Augsburg darf die Außengastronomie nun länger öffnen

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    Das Restaurant "Palladio" in Augsburg. Betreiber Bernhard Spielberger hat vor Gericht längere Öffnungszeiten erstritten - und die gelten in Augsburg jetzt für alle.
    Das Restaurant "Palladio" in Augsburg. Betreiber Bernhard Spielberger hat vor Gericht längere Öffnungszeiten erstritten - und die gelten in Augsburg jetzt für alle. Foto: Ulrich Wagner

    Augsburg ist im Corona-Ausnahmezustand: Als einzige Stadt in ganz Bayern durften schon am Donnerstagabend alle Biergärten und Außengastronomien bis 22 Uhr öffnen – und nicht erst ab kommenden Dienstag. Grund ist eine Eilentscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts, die die Stadt sofort umgesetzt hat. Die derzeitigen Corona-Regeln im Freistaat erlauben eigentlich nur eine Öffnung bis 20 Uhr.

    Erstritten hat die Entscheidung Bernhard Spielberger. Er betreibt in Augsburg das Steak- und Fisch-Lokal "Palladio". Das Restaurant hat eine große Außenterrasse. Die Regelung, dass er den Außenbereich schon um 20 Uhr schließen muss und innen bis 22 Uhr geöffnet sein darf, konnte Spielberger überhaupt nicht nachvollziehen. Er klagte gegen die Stadt Augsburg, die in diesem Fall die Verordnungen des Freistaats vollziehen muss. Und er bekam Recht. Die Richter stellten in einer einstweiligen Anordnung vom Mittwoch fest, dass einem längeren Betrieb nichts im Weg steht.

    Gericht: Kein Grund, weshalb die Infektionsgefahr nach 20 Uhr größer sein sollte

    Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass sie keinen Grund sehen, weshalb die Infektionsgefahr nach 20 Uhr größer sein sollte als zuvor. So hatte auch der Restaurantbetreiber argumentiert. Die Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Desinfektion seien ja dieselben – egal zu welcher Uhrzeit. Spielberger argumentierte auch, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus in Innenräumen von Fachleuten als eher größer eingestuft wird. Dazu passe die aktuelle Regelung in Bayern nicht. Derzeit ist es so, dass Lokale in Innenräumen bis 22 Uhr öffnen dürfen, auf Außenflächen und in Biergärten muss bereits um 20 Uhr Schluss sein. Der Restaurantbetreiber führte ins Feld, dass dann Gäste von draußen nach drinnen wechseln würden. Das laufe den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen eigentlich zuwider.

    Bernhard Spielberger
    Bernhard Spielberger

    Bernhard Spielberger freut sich über den Erfolg. Allerdings sagt er auch: Trotzdem sei es unter den gegenwärtigen Bedingungen eigentlich nicht möglich, ein Restaurant wirtschaftlich zu betreiben. Er kann wegen der Abstandsregeln nur rund ein Drittel seiner Plätze nutzen. Außerdem stellt er fest, dass die Gäste noch nicht in großer Zahl zurückkommen.

    Noch am Donnerstag reagiert die Stadt Augsburg auf das Urteil

    Die Entscheidung der Verwaltungsrichter bezieht sich zwar nur auf den Einzelfall – es geht um die Außenterrasse des Lokals, nicht um einen Biergarten. Sie könnte aber dennoch Auswirkungen für die Gastronomie in ganz Bayern haben. Denn die Stadt Augsburg hat noch am Donnerstag auf den Gerichtsentscheid reagiert und allen Augsburger Gastronomen erlaubt, ihre Biergärten und Außenbereiche ab sofort bis 22 Uhr zu öffnen. Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) sagte am Abend im Stadtrat: "Es findet selbstverständlich eine Gleichbehandlung statt." Für die Wirte in Augsburg ist das eine gute Nachricht. Denn es geht um das Pfingstwochenende, von dem sich viele Gastronomen gute Umsätze erhoffen. Ab 2. Juni hat sich der Streitfall ohnehin erledigt, da ab dann Lokale innen und außen bis 22 Uhr öffnen dürfen.

    Freie Wähler wollen schnelle Entscheidung für angeschlagene Gastrobranche

    Auf politischer Ebene ist die unterschiedliche Regelung in der Innen- und Außengastronomie ohnehin umstritten. Die Freien Wähler haben zwar den Kompromiss mitgetragen, dringen schon seit Tagen auf eine Angleichung der Zeiten. Die Entscheidung der Augsburger Richter entfacht die Debatte neu und erhöht den Druck auf die Staatsregierung, die Biergärten sofort länger zu öffnen. Denn wie wäre es Wirten in Ingolstadt oder München zu vermitteln, dass ihre Augsburger Kollegen schon ab Donnerstagabend Umsatz machen können, sie selbst aber erst nach dem Pfingstwochenende Geld verdienen können.

    Mit dem Augsburger Urteil im Rücken fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler im Landtag, Fabian Mehring, dass Biergärten und Außengastronomie nun ab sofort bis 22 Uhr öffnen dürfen, und nicht erst kommende Woche, wie es die Staatsregierung bisher vorgesehen hat. Mehring hat zwei Argumente: Erstens sei die Regelung aus Gründen des Infektionsschutzes ohnehin unsinnig. "Dass die Lokale im Freien, wo das Infektionsrisiko niedriger ist, früher schließen müssen, ist absurd", sagt Mehring. Zweitens denkt der schwäbische Abgeordnete an die arg gebeutelten Gastronomen: "Wir sollten den Wirten die Chance geben, am Pfingstwochenende Einnahmen zu erzielen."

    Die CSU reagiert verärgert. "Wir können die Forderung von Herrn Mehring nicht nachvollziehen", sagt Sandro Kirchner, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Erst vor zwei Tagen habe das Kabinett, mit Zustimmung des Koalitionspartners Freie Wähler und insbesondere des Wirtschaftsministers entschieden, die Öffnungszeiten auch in Biergärten ab 2. Juni auf 22 Uhr zu verlängern. "Wir sollten jetzt bei dem verabredeten Fahrplan bleiben, denn so haben alle Planungssicherheit", betont Kirchner. Die CSU-Fraktion halte den gemeinsam verabredeten Stufenplan für sinnvoll, um das Infektionsgeschehen weiter im Griff zu haben. Das Vorgehen sei mit Gesundheitsexperten abgestimmt.

    Bernhard Spielberger plant indes, mit seinem Anwalt Bernhard Hannemann weitere Klagen gegen Corona-Regeln einzureichen. Spielberger ist ein Kritiker der strengen Auflagen. Er glaubt, dass die Corona-Gefahren überschätzt werden und der Schaden für die Wirtschaft durch die Einschränkungen unverhältnismäßig groß ist.

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