Im Gebiet um den alten Schießplatz brannten auf mindestens 10.000 Quadratmetern trockenes Gras beziehungsweise trockene Büsche. Die Brandursache ist unklar. Die Feuerwehr war mit 15 Löschzügen aus Haunstetten, Göggingen, Bergheim, Kriegshaber sowie die Berufsfeuerwehr Augsburg im Einsatz.
Ab Donnerstag gilt Waldbrandgefahr Stufe 4
In Augsburg und Umgebung herrscht zur Zeit die Waldbrandgefahr Stufe 3 (mittlere Gefahr). Ab Donnerstag gilt voraussichtlich die Stufe 4. Die Feuerwehr bittet die Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zu sein, um Waldbrände zu verhindern. Die meisten Waldbrände würden durch fahrlässiges Verhalten ausgelöst, vor allem durch Rauchen und das Entzünden von Lager- und Grillfeuern im Wald.
Forstverwaltung und Feuerwehr weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vom 1. März bis 31. Oktober im Wald nicht geraucht werden darf. Grundsätzlich darf im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter vom Wald entfernt ohne Erlaubnis kein Feuer angezündet werden. Wer einen Waldbrand wahrnimmt, muss ihn – wenn die Chance besteht - sofort löschen und schnellstens die Feuerwehr alarmieren.
Die Grillstellen in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt Augsburg sind durch Schilder ausgewiesen. Hier findet man auch Behälter für die Entsorgung der Asche. In den ausgewiesenen Grillbereichen darf nur mit selbst mitgebrachten Geräten gegrillt werden. Lagerfeuer sind verboten. Weitere Fragen zum Brandschutz beantwortet die Feuerwehr Augsburg unter Tel. 324-37400.
Und hier darf gegrillt werden
- Stadtgebiet Süd: Naherholungsgebiet am Bergheimer Baggersee an der Diebelbachstraße (Rasenfläche am nordöstlichen Uferbereich in der Nähe der Tischtennisplatten). Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
- Stadtgebiet Süd: Jugendspielplatz an der Diebelbachstraße gegenüber des Bergheimers Baggersees (Rasenfläche bei Tischtennisplatten). Parkmöglichkeiten vorhanden. Auf den Kiesbänken am Lech und an der Wertach können keine Genehmigungen für Grill- und Lagerfeuer erteilt werden.
- Stadtgebiet Süd: Naherholungsgebiet am Ilsesee an der Lechstraße (Rasenfläche am südöstlichen Uferbereich). Parkmöglichkeiten vorhanden.
- Stadtgebiet West: Grünanlage an der Ecke Äußere Uferstraße/Dieselstraße (Fläche bei Rondell mit Sitzstufen innerhalb des eingezäunten Geländes). Eingeschränkte Parkmöglichkeit entlang der Äußeren Uferstraße.
- Stadtgebiet Ost: Grünanlage zwischen dem Willi-Willadt-Weg und dem Lech auf Höhe der Kleingärten beim TSV Firnhaberau (Wiesenfläche zwischen dem Lech und dem Rad-/Fußweg).
- Stadtgebiet Ost: Grünanlage zwischen der Schillstraße und dem Lech auf Höhe der TSG Lechhausen (auf der Anhöhe westlich des Bolzplatzes). Eingeschränkte Parkmöglichkeit entlang der Schillstraße.
- Stadtgebiet Ost: Naherholungsgebiet am Autobahnsee an der Mühlhauser Straße (südliche Liegewiese bei ADAC-Gelände und östliche Liegewiese bei Parkplatz). Parkplatz vorhanden.
- Stadtgebiet Ost: Grünanlage zwischen der Berliner Allee und dem Lech auf Höhe der Johannes-Haag-Straße bei der Lechhauser Brücke (Wiesenfläche zwischen Grünanlagenweg und Lokalbahngleis).
- Stadtgebiet Ost: Grünanlage zwischen der Berliner Allee und dem Lech auf Höhe der Eichendorffstraße (baumbestandene Fläche auf dem Rodelhügel südlich des Bolzplatzes). Eingeschränkte Parkmöglichkeit entlang der Eichendorfstraße.
- Stadtgebiet Ost: Naherholungsgebiet am Kuhsee an der Oberländer Straße (Wiese am östlichen Uferbereich). Parkplatz vorhanden.
- Siebentischanlagen: Grünanlage im Siebentischpark (Wiese nordöstlich der Bezirkssportanlage Süd, nahe der Gaststätte „ Parkhäusl“). Parkmöglichkeit an der Stauffenbergstraße. (az)