Am Anfang war es angeblich nur ein mit einem Hochdruckreiniger gemaltes „X“. Dann kamen in bierseliger Laune noch vier Striche dazu – und fertig war das Hakenkreuz. Auf einem Dach im Augsburger Stadtteil Inningen. Deutlich sichtbar für Jedermann. Diese „dumme Gaudi“, so bezeichnete der 31 Jahre alte Urheber des „Kunstwerks“ die Aktion, landete am Mittwoch vor dem Augsburger Amtsgericht und endete mit zwei Geldstrafen.
In der Gerichtsverhandlung sei deutlich geworden, dass es sich bei den beiden Angeklagten nicht um einen „rechtsradikalen Sturmtrupp“ handle, sondern dass sie eher einen – wenngleich verbotenen – „plakativen Unfug“ betrieben hatten, erklärte Richter Roland Fink. Er verurteilte den 31-Jährigen und den 30 Jahre alten Hausbesitzer, der das Hakenkreuz wochenlang auf seinem Dach geduldet hatte, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen von jeweils mehr als 5000 Euro.
Mit einem Hochdruckreiniger spritzte der Angeklagte ein Hakenkreuz auf das Dach
Es war ein Samstagnachmittag im Herbst 2017. Drei Kumpels waren an besagtem Haus zusammengekommen, um bei Bier und Gegrilltem ein Vordach mit Teerpappe auszubessern. Während der 30-jährige Hausbesitzer gerade unterwegs war, „kärcherte“ der 31-jährige Helfer zunächst ein großes X in die verschmutzten Dachziegel, um es dann mit den Haken zu verzieren. „Wir fanden das recht lustig“, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Noch am selben Abend sei der Hausbesitzer auf den Scherz hingewiesen worden. Er beschloss daraufhin: „Das muss runter“. Gleich am Sonntag versuchte also der Pflasterer, das Hakenkreuz mit einem Schwamm wegzuputzen.
Was im ersten Moment zu gelingen schien, entpuppte sich beim nächsten Regenguss als eine etwas unbeholfene Säuberungsaktion: Der Regen förderte die Leistung des Hochdruckreinigers zurück ans Licht – das Hakenkreuz kam wieder zum Vorschein. Aber, so der 30-jährige Angeklagte, Laub und Bäume des Nachbarn hätten zunächst die Sicht darauf versperrt. Dann fiel jedoch erst das Laub, später wurden die Bäume gefällt und im Januar 2018 ging bei der Polizei schließlich eine anonyme Anzeige bei der Polizei ein. Der Staatsschutz wurde tätig, die Ziegel des Dachs wurden umgedeckt, das Hakenkreuz verschwand.
Die Freunde hätten nicht aus rechtsradikaler Gesinnung heraus gehandelt
Ein Kriminalbeamter sagte am Mittwoch vor Gericht als Zeuge aus, dass bei einer Hausdurchsuchung der beiden Angeklagten kein rechtsradikales Propaganda-Material gefunden worden sei. Staatsanwältin Melanie Ostermeier wollte es daher ein „letztes Mal“ für die anderweitig bereits gerichtsbekannten Angeklagten bei einer Geldstrafe bewendet wissen – auch wenn das NS-Symbol über längere Zeit täglich von Tausenden Benutzern der vorbeiführenden Inninger Durchgangsstraße zu sehen gewesen ist.
Die Angeklagten entschuldigten sich in ihren letzten Worten: „Es tut uns leid“. Richter Fink erkannte das Geständnis der beiden ohne Rechtsanwälte erschienenen Männer an. Es sei klar geworden, dass sie nicht aus rechtsradikaler Gesinnung gehandelt, sondern eine Dummheit begangen hätten. Entsprechend hielt er die Forderung der Staatsanwältin für angemessen und übernahm in sein Urteil auch die geforderten Summen.