Bei ihren Anti-Corona-Maßnahmen für die Silvesternacht ist die Stadt Augsburg nach Auffassung des Verwaltungsgerichts einen Schritt zu weit gegangen. In einer am Dienstagabend bekannt gewordenen Eilentscheidung kippten die Richter das städtische Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerk auf Privatgrund.
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