Es bleibt dabei: Ein Böllerverbot im privaten Raum wird es in Augsburg an Silvester nicht geben. Wie berichtet, hatte das Augsburger Verwaltungsgericht vergangene Woche eine Verordnung der Stadt gekippt, die ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund vorsah. Die Stadt war gegen diesen Beschluss des Gerichtes vorgegangen und reichte am Montag Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München ein, einer höheren juristischen Instanz. Gebracht hat es nicht viel: Wie der Verwaltungsgerichtshof am Dienstagnachmittag mitteile, habe man "die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt". Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen kann die Stadt nicht.
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