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Augsburg: Gericht bestätigt: Kein Böllerverbot in Augsburg auf privatem Grund

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Gericht bestätigt: Kein Böllerverbot in Augsburg auf privatem Grund

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    Ein Augsburger Gericht hatte das Feuerwerksverbot auf Privatgrund außer Vollzug gesetzt. Die Stadt war gegen die Entscheidung vorgegangen - erfolglos.
    Ein Augsburger Gericht hatte das Feuerwerksverbot auf Privatgrund außer Vollzug gesetzt. Die Stadt war gegen die Entscheidung vorgegangen - erfolglos. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Es bleibt dabei: Ein Böllerverbot im privaten Raum wird es in Augsburg an Silvester nicht geben. Wie berichtet, hatte das Augsburger Verwaltungsgericht vergangene Woche eine Verordnung der Stadt gekippt, die ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund vorsah. Die Stadt war gegen diesen Beschluss des Gerichtes vorgegangen und reichte am Montag Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München ein, einer höheren juristischen Instanz. Gebracht hat es nicht viel: Wie der Verwaltungsgerichtshof am Dienstagnachmittag mitteile, habe man "die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt". Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen kann die Stadt nicht.

    Laut einer Mitteilung des Gerichtes rechtfertige die Beschwerde der Stadt Augsburg keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht weise "zu Recht darauf hin, dass aufgrund der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen keine darüberhinausgehenden Kontakte und Ansammlungen zu befürchten seien, die durch das streitgegenständliche Feuerwerksverbot unterbunden werden könnten", heißt es wörtlich.

    Hintergrund der beiden juristischen Beschlüsse war eine Klage des Augsburger FDP-Bundestagskandidaten Alexander Meyer, dem das Verbot auf privaten Grundstücken zu weit gegangen war. Der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt ihn nun in seiner Ansicht. Es handele sich bei der Augsburger Verordnungen, die über die derzeit gültigen allgemeinen Corona-Regelungen des Freistaates hinausgehen, "nicht um eine infektionsschutzrechtlich 'notwendige' und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes", so das Gericht.

    Corona-Krise in Augsburg: Gericht kippt Böllerverbot im privaten Bereich

    Die Rechtslage in Augsburg sieht nun für Silvester wie folgt aus: Es gelten auch an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen des jüngsten Corona-Lockdowns, ebenso die staatliche Ausgangssperre ab 21 Uhr sowie das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk. Es gilt ein Böllerverbot im öffentlichen Raum. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsverbot sind Raketen und Böller der sogenannten Kategorie F2, also Erwachsenenfeuerwerk ab 18 Jahren. Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind davon nicht betroffen. Hierzu gehören etwa Knallerbsen, Wunderkerzen oder Mini-Feuerwerkskörper.

    Allzu viele Feuerwerke im privaten Raum sind also durch die bestehenden Corona-Maßnahmen ohnehin nicht wahrscheinlich, ausgeschlossen aber auch nicht. Wer auf privatem Grund böllern will, darf dies in Augsburg an Silvester jedenfalls grundsätzlich machen, er muss es allerdings im kleinen Kreis tun und noch Feuerwerkskörper vom letzten Jahr verstaut haben. Und vermutlich besser einen Garten oder einen Balkon haben, denn der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ohne triftigen Grund ist untersagt. Vom Wohnungsbegriff sei wohl „das unmittelbar vom umschlossenen Wohnraum zugängliche (Garten-)Grundstück, nicht jedoch Gemeinschafts- und Begegnungsflächen umfasst, die von mehreren Wohnungsparteien gemeinsam genutzt werden können“, heißt es jedenfalls im Beschluss des Gerichtes.

    Von den beiden zuständigen Referenten, Ordnungsreferent Frank Pintsch und Gesundheitsreferent Reiner Erben, heißt es auf Anfrage, man appelliere an alle Bürger, dieses Jahr auf Feuerwerk zu verzichten. So vermeide man die Gefahr weiterer Infektionen der Anwesenden des Feuerwerks und der Rettungskräfte und des Krankenhauspersonals, die sich um Verletzungen infolge des Böllerns kümmern müssten.

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