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Gericht: Schockanrufer gehen gegen Urteil in Berufung

Gericht

Schockanrufer gehen gegen Urteil in Berufung

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    Zwei verurteilte Betrüger gehen in Berufung. Sie waren zu Haftstrafen wegen Betrugstaten per Telefon verurteilt worden.
    Zwei verurteilte Betrüger gehen in Berufung. Sie waren zu Haftstrafen wegen Betrugstaten per Telefon verurteilt worden.

    Die beiden „Schockanrufer“, die auch in Aichach versucht hatten, russlanddeutsche Senioren um tausende Euro zu betrügen, sind in Berufung gegangen. Ein Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg hatte die beiden 35 und 23 Jahre alten Brüder im Dezember zu 24 und 21 Monaten Haft verurteilt. Ihre Masche war in Aichach aufgeflogen.

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