Weil er versucht haben soll eine 86-Jährige um Teile ihres Vermögens zu bringen, ist ein 46-jähriger Augsburger vor fast zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch nun – nachdem der Fall vor den Bundesgerichtshof ging – wurde der Mann im wieder aufgerollten Verfahren in Augsburg freigesprochen. Grund: Er hätte aufgrund neuer Umstände seinen Tatplan noch aufgeben können.
Gericht