Karlsruhe Es war ein eiskalter Januartag im Jahr 2010 und der Gehsteig direkt vor der Haustür spiegelglatt – acht Jahre nach seinem Sturz dort ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld endgültig gescheitert. Die Eigentümerin des Anwesens mitten in München sei für den Unfall nicht verantwortlich, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in
Augsburg