Der Pilot einer Geschäftsmaschine, der vor einem Jahr am Augsburger Flughafen eine Bruchlandung hingelegt hatte, ist am Montagvormittag vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt worden. Aufgrund der Anzahl der Tagessätze wird nun von den Luftsicherheitsbehörden die Zuverlässigkeit des Berufspiloten überprüft werden.
Flughafen Augsburg