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Fliegengitter-Prozess: Großaitinger muss nicht für negative Bewertung zahlen

Fliegengitter-Prozess

Großaitinger muss nicht für negative Bewertung zahlen

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    In Augsburg steht ein Mann vor dem Landgericht, weil er ein Produkt negativ bewertet hat.
    In Augsburg steht ein Mann vor dem Landgericht, weil er ein Produkt negativ bewertet hat. Foto: DPA

    Für Thomas Allrutz aus Großaitingen im Kreis Augsburg ist die Entscheidung zumindest ein Etappensieg. Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war. Weil Allrutz das später so auch bei

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