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Augsburg: Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg gekippt: Was das bedeutet

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Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg gekippt: Was das bedeutet

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    Ein Böllerverbot auf Privatgrund hat das Verwaltungsgericht in Augsburg zwar gekippt, mit viel Böllerei ist an Silvester dennoch nicht zu rechnen.
    Ein Böllerverbot auf Privatgrund hat das Verwaltungsgericht in Augsburg zwar gekippt, mit viel Böllerei ist an Silvester dennoch nicht zu rechnen. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Es war eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgte: Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in der vergangenen Woche das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt. Wie berichtet, hatte zuvor der Augsburger FDP-Bundestagskandidat Alexander Meyer geklagt, dem das Verbot auf privaten Grundstücken zu weit gegangen war. Nun ist die Rechtslage in Augsburg etwas verworren, der Fall wohl noch nicht endgültig geklärt – und Rettungsdienst-Mitarbeiter, die von dem Verbot laut Stadt geschützt werden sollen, haben differenzierte Auffassungen zur Thematik.

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