Es war eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgte: Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in der vergangenen Woche das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt. Wie berichtet, hatte zuvor der Augsburger FDP-Bundestagskandidat Alexander Meyer geklagt, dem das Verbot auf privaten Grundstücken zu weit gegangen war. Nun ist die Rechtslage in Augsburg etwas verworren, der Fall wohl noch nicht endgültig geklärt – und Rettungsdienst-Mitarbeiter, die von dem Verbot laut Stadt geschützt werden sollen, haben differenzierte Auffassungen zur Thematik.
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