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Augsburg: Feuerwerk auf Privatgrund: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheid ein

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Feuerwerk auf Privatgrund: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheid ein

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    Die Stadt beharrt auf ihrem Standpunkt, Feuerwerk auch auf Privatgrund zu verbieten.
    Die Stadt beharrt auf ihrem Standpunkt, Feuerwerk auch auf Privatgrund zu verbieten. Foto: Bernd Hohlen (Archiv)

    Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt hat, wird die Stadt gegen die Eilentscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Die Stadt argumentiert, dass die Gefahr einer Infizierung von Rettungsdienst-Mitarbeitern bestmöglich vermieden werden müsse. Dazu könne ein Feuerwerksverbot auch auf Privatgrundstücken beitragen, weil es Verletzte durch Böllerei mit verhindern könne. Das Böllerverbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen, das in diesem Jahr gilt, ist von dem Rechtsstreit nicht betroffen.

    Wie berichtet hatte der Augsburger FDP-Bundestagskandidat und Rechtsanwalt Alexander Meyer gegen das Böllerverbot auf Privatgrund geklagt, weil es zu weit gehe und nicht über das Infektionsschutzgesetz begründbar sei. Die Augsburger Richter gaben dem Eilantrag statt. Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) und Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) sehen dies anders. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr bestmöglich zu schützen und vor unnötigen Infektionen zu bewahren. Das ist Infektionsschutz in Reinform“, so Pintsch am Mittwoch. Ohne ein funktionierendes Klinikum und einen Rettungsdienst stehe man bei der Pandemiebekämpfung auf verlorenem Posten, sagt Erben. Die Einrichtungen müssten vor weiteren Belastungen bewahrt werden.

    Minifeuerwerk bleibt trotz Feuerwerksverbot in Augsburg zulässig

    Unabhängig davon, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dürfte sich die Zahl der Feuerwerke so oder so in Grenzen halten. Neben der Ausgangssperre ab 21 Uhr und dem Feuerwerksverbot auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen im ganzen Stadtgebiet gilt bundesweit ein Verkaufsverbot für Feuerwerk. Wer, sollte der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Augsburger Gerichts bestätigen, von seinem Garten oder Hinterhof aus Raketen abschießen will, müsste die Feuerwerkskörper also bereits bei sich zu Hause haben. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsverbot sind Raketen und Böller der Kategorie F2, also Erwachsenenfeuerwerk (ab 18 Jahren). Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 (ab zwölf Jahren) wie Knallerbsen, Wunderkerzen oder Mini-Feuerwerkskörper ist davon nicht betroffen.

    Alle Neuigkeiten zum Coronavirus in Augsburg lesen Sie in unserem News-Blog.

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