Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt hat, wird die Stadt gegen die Eilentscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Die Stadt argumentiert, dass die Gefahr einer Infizierung von Rettungsdienst-Mitarbeitern bestmöglich vermieden werden müsse. Dazu könne ein Feuerwerksverbot auch auf Privatgrundstücken beitragen, weil es Verletzte durch Böllerei mit verhindern könne. Das Böllerverbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen, das in diesem Jahr gilt, ist von dem Rechtsstreit nicht betroffen.
Augsburg