Wer von Hartz IV lebt und hofft, in den Genuss des bayerischen Familiengeldes zu kommen, wird weiter im Unklaren gelassen. Auf Anfrage des Chefs der bayerischen FDP-Landesgruppe im Bundestag, Karsten Klein, bekräftigte das Bundessozialministerium seine Rechtsauffassung. Danach ist das Familiengeld auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II anzurechnen. Ausgerechnet Hartz-IV-Empfänger würden somit leer ausgehen. Genau anders herum sieht es Ferdinand Wollenschläger, Rechtswissenschaftler der Universität Augsburg. In einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag des bayerischen Familienministeriums erstellt hat, kommt Wollenschläger zu dem Schluss: „Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und ist somit anrechnungsfrei.“
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