Aus Bequemlichkeit würde nicht auf vorgesehenen Mitarbeiterstellplätzen geparkt, sondern kreuz und quer in den angrenzenden Wohnstraßen. Anwohner und deren Besucher fänden demzufolge nur schwerlich einen Parkplatz. Oft sollen die Parksünder Privatparkplätze oder nicht als Parkplatz gekennzeichnete Flächen für sich beanspruchen.
Augsburg