Weder Justizkreise noch Journalisten können sich daran erinnern, so etwas schon einmal erlebt zu haben: Die Urteilsbegründung im Prozess um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder war gerade zu Ende, da verteilte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg eine Presseerklärung von Justizministerin Beate Merk (CSU). Der Inhalt: Das Gericht habe ein klares Signal für den Opferschutz gesetzt. Der Fall zeige aber auch, wie wichtig es sei, dass es die nachträgliche Sicherungsverwahrung künftig noch gibt.
Fall Vanessa