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Augsburg: FDP-Bundestagskandidat klagt gegen Feuerwerksverbot auf Privatgrund

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FDP-Bundestagskandidat klagt gegen Feuerwerksverbot auf Privatgrund

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    Auch auf privatem Grund ist in Augsburg das Silvesterfeuerwerk verboten. Das Verbot wird nun vor Gericht angefochten.
    Auch auf privatem Grund ist in Augsburg das Silvesterfeuerwerk verboten. Das Verbot wird nun vor Gericht angefochten. Foto: Michael Hochgemuth (Archivfoto)

    Bei dem Kläger gegen das Feuerwerksverbot, das die Stadt für die Silvesternacht auch auf Privatgrund ausgesprochen hat, handelt es sich um den Rechtsanwalt und FDP-Bundestags-Direktkandidaten Alexander Meyer. Meyer, der nach eigenem Bekunden kein Freund der Böllerei ist, gehen die Verbote zu weit. "Bei mir entsteht der Eindruck, die Politik lässt sich von den neuen Machtbefugnissen und der berechtigten Sorge um die Gesundheit zu Verbotsexzessen hinreißen, die weder die betroffenen Grundrechte angemessen gegeneinander abwägen, noch geeignet oder erforderlich zur Pandemiebekämpfung sind", so Meyer.

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