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Ermittlungen: Zufallsopfer beinahe auf die Gleise gestoßen

Ermittlungen

Zufallsopfer beinahe auf die Gleise gestoßen

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    Am Hauptbahnhof wurde am Sonntag ein Mann geschubst. Er wäre beinahe aufs Gleis gefallen. Es hätte wohl jeden treffen können.
    Am Hauptbahnhof wurde am Sonntag ein Mann geschubst. Er wäre beinahe aufs Gleis gefallen. Es hätte wohl jeden treffen können.

    Es ist ein eher ruhiger Sonntagvormittag am Hauptbahnhof, kurz vor elf Uhr. Ein Reisender, 33 Jahre alt, steht am Bahnsteig von Gleis 3 und wartet. Plötzlich nähert sich ein anderer Mann und versucht, ihn vor einem einfahrenden Zug auf die Gleise zu stoßen. Der Stoß hätte für den 33-jährigen Mann im schlimmsten Fall tödlich enden können. Doch es gelingt ihm, den Schubser abzufangen. Er stürzt nicht vom

    Die Erkenntnis daraus: Es hätte wohl jeden treffen können, der sich zu der Zeit an dem Bahnsteig aufgehalten hat. Einen Streit hat es zwischen den Männern zuvor offenbar nicht gegeben. Die Ermittler gehen vielmehr davon aus, dass der Tatverdächtige, ein 29 Jahre alter Deutscher, an einer psychischen Erkrankung leiden könnte. Er habe bei seiner Festnahme einen verwirrten Eindruck gemacht, hieß es. Er befindet sich derzeit im Bezirkskrankenhaus in Augsburg und soll dort von einem Psychiater begutachtet werden. Dabei geht es auch um die Frage, ob der 29-Jährige überhaupt schuldfähig ist.

    Denn bestraft werden kann ein Täter nur, wenn er in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und seine Handlungen zu steuern. Leidet ein Beschuldigter zum Beispiel unter Wahnvorstellungen, so kann es sein, dass er selbst dann nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wird, wenn er jemanden getötet hat. Oft wird von den Gerichten aber eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet – wenn nach Ansicht des Gutachters vom Täter eine Gefahr ausgeht.

    Unabhängig davon ermittelt die Kripo wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt gegen den 29-Jährigen. Ist ein Täter schuldfähig, dann droht in solchen Fällen eine hohe Strafe. Erst im vorigen Herbst ist in München ein 49-jähriger Angeklagter zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er im Streit einen anderen Mann auf S-Bahn-Gleise gestoßen hatte. Als der Mann wieder zurück auf den Bahnsteig klettern wollte, hatte ihm der 49-Jährige auch noch mehrfach auf die Finger getreten. Weil ein Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe per Videoüberwachung den Sturz gesehen und die Station gesperrt hatte, ist dem Opfer nichts passiert.

    In dem Fall vom Augsburger Hauptbahnhof war es ein Zeuge, der per Notruf rasch die Polizei alarmierte. Den

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