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Diözese Augsburg: Kirche gewährt Laien mehr Kompetenz

Diözese Augsburg

Kirche gewährt Laien mehr Kompetenz

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    Bischof Konrad Zdarsa (hier bei der Firmung in Burgau im März 2013) hat die Satzung für den neuen Pastoralrat in den Seelsorgeeinheiten bereits abgesegnet.
    Bischof Konrad Zdarsa (hier bei der Firmung in Burgau im März 2013) hat die Satzung für den neuen Pastoralrat in den Seelsorgeeinheiten bereits abgesegnet. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Die Augsburger Bistumsleitung und das Kirchenvolk haben sich wieder angenähert. So stimmte der Diözesanrat der Katholiken am Freitagabend einmütig der Satzung für den neuen Pastoralrat in den Seelsorgeeinheiten zu. Die Leiter der bischöflichen Referate und Bischof Konrad Zdarsa selbst hatten sie zwei Tage zuvor bereits gutgeheißen. Ein volles Jahr gemeinsamer Beratung war vorausgegangen. Zuletzt gingen noch 100 Rückmeldungen aus den Pfarreien ein. Die aktiven Laien dort hätten sich „mit großer Motivation und Engagement“ eingebracht, sagte Maria Schneider, die stellvertretende Vorsitzende des Diözesanrats.

    Am meisten lag dem Kirchenvolk am Herzen, dass der Pastoralrat mit ausreichender Kompetenz ausgestattet ist, eine ausgewogene Zusammensetzung von Ehren- und Hauptamtlichen aufweist und die Rolle des Pfarrers klar beschrieben wird. Vom Initiativkreis Bistumsreform kam die Kritik, der Entwurf der Satzung sei zu kurzfristig vorgelegt worden. Sein Appell, erst nach ausführlicher Beratung abzustimmen, führte im Diözesanrat dazu, dass in der Vollversammlung alle Einwände angehört wurden. So befürchtete Elisabeth Mandlik aus Memmingen, ob sich „bei der geringen Entscheidungsbefugnis der Laien“ in Zukunft noch genügend Kandidaten für die Pfarrgemeinderäte finden ließen.

    Gegen den Pfarrer darf nichts entschieden werden

    Der Pastoralrat bildet nach den Worten von Prälat Bertram Meier, der die 15-köpfige Arbeitsgruppe leitete, das künftige Herzstück der Pfarreiengemeinschaften. Hier werden alle Fragen der Seelsorge und zugleich das Wirken der Pfarrei in die Gesellschaft hinein beraten – Letzteres ausdrücklich in eigener Verantwortung der Laien. Ehrenamtliche seien sogar noch mehr eingebunden, betonte Meier. Die Laien stellen den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Gegen den Pfarrer darf aber nichts entschieden werden. Die einzelnen Pfarrorte der Seelsorgeeinheit sollen sich wechselseitig anregen und unterstützen.

    Gerichtspräsident Herbert Veh aus Augsburg, der die Satzung ausformulierte, lobte die Transparenz des Verfahrens. Er empfahl, in der Praxis die „Klugheit vor Ort“ walten zu lassen. Nun steht noch die Satzung für die Pfarrgemeinderäte aus, die in den Ortspfarreien dem Pastoralrat künftig zuarbeiten. Bis Mai soll sie vorliegen. Dann, so hoffte der Vorsitzende Helmut Mangold, könne der Diözesanrat endlich wieder seinen eigentlichen Aufgaben nachkommen.

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