Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Diesel-Skandal: Die Klagewelle in Augsburg hält an

Prozess in Augsburg

Diesel-Skandal: Die Klagewelle in Augsburg hält an

    • |
    Viele VW-Fahrer klagen infolge des Dieselskandals gegen den Automobilkonzern.
    Viele VW-Fahrer klagen infolge des Dieselskandals gegen den Automobilkonzern. Foto: Wyszengrad (Symbol)

    Es ist noch gar nicht so lange her, da vermeldete man am Augsburger Landgericht einen neuen Rekordstand. Es gab damals, im September 2018, bereits eine Fülle von Klagen wegen des Diesel-Skandals. Käufer zogen massenhaft vor Gericht, deren Autos Motoren mit eingebauter Betrugs-Software besaßen. Diese Software sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte hatten als bei normalen Fahrten. Rund 250 offene Verfahren waren es zu der Zeit am Landgericht; größtenteils ging es dabei um Prozesse gegen Volkswagen.

    Heute sind es noch einmal deutlich mehr solcher Zivilprozesse in Augsburg. Nach Auskunft des Landgerichtes sind derzeit gut 480 offene Klagen wegen des Diesel-Skandals anhängig. Dabei wurden in den vergangenen Monaten bereits eine Vielzahl von Verfahren abgeschlossen, die meisten derzeit noch offenen Klagen sind vergleichsweise aktuell. Aus dem Jahr 2017 seien etwa lediglich noch zwei Verfahren nicht abgeschlossen, heißt es vom Landgericht. Es kommen aber regelmäßig neue Klagen hinzu. Eine besondere Häufung freilich hatte es im Dezember des vergangenen Jahres gegeben: 350 Menschen reichten nach Angaben des Gerichtes alleine in dem Monat Klage wegen des Dieselskandals ein.

    Prozess in Augsburg: Klagewelle wegen Diesel-Skandal

    Hintergrund war offenbar die Befürchtung, dass mögliche Schadenersatzansprüche für VW-Besitzer 2019 verjährt sein könnten. Erstmals berichtet worden war über Diesel-Manipulationen im Jahr 2015. Wenn man von 2015 als dem Jahr ausgeht, in dem Autobesitzer Kenntnis über die Betroffenheit ihres Fahrzeugs erlangt haben, wäre die dreijährige Frist 2018 abgelaufen. Einige Anwälte vertreten allerdings auch die Rechtsauffassung, dass für Käufer erst der Zeitpunkt zähle, als sie vom Hersteller wegen der Diesel-Problematik angeschrieben worden seien. Das war oftmals erst 2016 der Fall. Sollte dies maßgeblich sein, könnten Betroffene teils Schadenersatzansprüche bis Ende 2019 geltend machen. Eine höchstinstanzliche Rechtsprechung dazu gibt es offenbar noch nicht.

    Nach Auskunft von VW gibt es aber bundesweit eine Vielzahl von Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die zumindest klarstellen, dass Käufer keine Ansprüche mehr haben, die ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft haben – also nachdem VW in einer Mitteilung über die Schummel-Software informiert hatte. Wie es aussieht, wenn jemand ein Auto vor diesem Datum erworben, aber erst 2019 Klage eingereicht hat, steht auf einem anderen Blatt. Das Augsburger Landgericht wird voraussichtlich im Herbst 2019 darüber entscheiden, ob ein solcher Fall bereits verjährt ist oder nicht. In einigen Fällen richten sich die Diesel-Klagen in Augsburg nicht gegen VW oder eine andere Marke des Auto-Konzerns, sondern gegen Daimler oder BMW. Dies ist nach Auskunft des Gerichtes aber die Ausnahme, es gehe dabei lediglich um rund 40 der offenen Diesel-Klagen in Augsburg.

    Aufsehenerregendes Urteil: VW soll vollen Kaufpreis erstatten

    Zwei Urteile des hiesigen Landgerichtes im Diesel-Komplex hatten in den vergangenen Monaten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im November 2018 entschied der Augsburger Richter Rudolf Weigell erstmals, dass ein klagender Käufer eines VW Golf mit der Betrugs-Software den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommt – also ohne, dass eine sogenannte „Nutzungsentschädigung“ vom Kaufpreis abgezogen wird. Abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer entsteht so eine Summe, die der Käufer trotz eines für ihn positiven Urteils eben nicht mehr zurückbekommt. In dem Fall allerdings gab es einen solchen Abzug nicht. Der Kläger soll laut Urteil die vollen 29.907,66 Euro samt Zinsen zurückerhalten. Im Dezember entschied derselbe Richter erneut, dass der Konzern einem Kunden für einen manipulierten Diesel den Originalpreis erstatten muss, dieses Mal ging es um 24.285,20 Euro. VW legte beide Male Berufung ein, der erste Fall soll im Oktober vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden.

    Richter Weigell ging in den Urteilen davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliege, da eine Software eingebaut worden sei, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten geführt habe. Der Konzern habe das Ziel verfolgt, mit der Täuschung der Kunden Umsatz und Gewinn zu erzielen. VW sieht die Urteile als rechtsfehlerhaft und geht davon aus, dass sie in höheren juristischen Instanzen nicht halten. Die Gerichte urteilen im Diesel-Skandal sehr unterschiedlich. Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, an dem sich die Gerichte orientieren können, gibt es bislang nicht. Vielfach werden Prozesse über einen Vergleich frühzeitig beendet. In Augsburg ging die Tendenz zuletzt offenbar in die Richtung, dass es schon in erster juristischer Instanz zu einem solchen Vergleich kommt. Einer Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig haben sich mehr als 400.000 VW-Besitzer angeschlossen.

    Lesen Sie auch den Kommentar: Kunden sind nicht chancenlos, aber rechtliche Gewissheit gibt es nicht

    Lesen Sie zu diesem Thema auch: Verbraucherschützer: "Wir schreiben Rechtsgeschichte"

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden